Aus der Beratungspraxis seiner Mietervereine in Hamburg, Hannover, Köln, Frankfurt und Düsseldorf schlussfolgert der Deutsche Mieterbund, dass in den Metropolen inzwischen 30 Prozent der abgeschlossenen Mietverträge eine Indexierung enthalten, die eine jährliche Mieterhöhung gemäß der Inflationsrate ermöglichen. In Berlin betreffe das sogar 70 Prozent der neu abgeschlossenen Mietverträge.
Dieser Trend habe 2022 massiv zugenommen, die Beratungszahlen dazu hätten sich mindestens verdoppelt. 2021 habe der Anteil schätzungsweise bei rund 10 bis 15 Prozent der Beratungsfälle oder war noch niedriger. 2020 sei der Anteil marginal gewesen. Die Mieterhöhungen lägen bei den Mitgliedern des Mieterbundes mit Indexmietvertrag im Schnitt zwischen 5 Prozent bis 15 Prozent, in einigen Fällen aber auch bei bis zu 30 Prozent.
Angesichts der Inflation und steigender Energiekosten spricht Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten von einer „unzumutbaren Kostenfalle“ für Mieterinnen und Mieter und fordert von Justizminister Marco Buschmann (FDP) ein Verbot des Indexmietvertrages.
Schon im November letzten Jahres hatte sich auch Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung kritisch über Indexmietverträge geäußert und eine Deckelung der Indexierung für Wohnungen und Häuser ins Gespräch gebracht. Sie verwies zum damaligen Zeitpunkt auf eine Bundesratsinitiative des rot-grünen Senats der Stadt Hamburg. Die Hansestadt hat eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr vorgeschlagen.
Für eine entsprechende Änderung des Mietrechts ist Bundesjustizminister Marco Buschmann zuständig. Und der ist bekanntlich kein Freund weiterer Mietrechtsverschärfungen.
Die Eigenheiten des Indexmietvertrages
Bei Indexmietverträgen ist die Höhe der Miete an die Entwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten gekoppelt. Vor dem Jahr 2021 lag die Inflationsrate jahrelang unter zwei Prozent. Damit waren Indexmieten günstiger als Vergleichsmieten. Bei einer Inflationsrate von 10 Prozent wie im Oktober 2022 können Immobilieneigentümer kräftige Mieterhöhungen realisieren. Hält die Geldentwertung über einer längeren Zeitraum an, darf die Kaltmiete jährlich in Höhe der offiziellen Inflatinonsrate erhöht werden. Vermieter müssen die Erhöhung lediglich schriftlich ankündigen, Mieter müssen dem Erhöhungsverlangen nicht zustimmen. (Red.)