Neue BEG-Förderung

BAFA bezuschusst provisorische Heiztechnik

Die alte Heizung ist defekt. Die neue ist aktuell nicht lieferbar oder die Installationsfirma hat gerade keine Kapazitäten für notwendige Umbauten. Also wird die Zeit mit einer Mietheizung überbrückt. Seit 1. Januar 2023 gibt es dafür einen Zuschuss vom Staat. In der Umsetzung ist die neue Förderung jedoch problematisch.

Mobile Ölheizungen für die Bau- und Reparaturphase, hier in einem Lkw-Container installiert, werden bezuschusst. Foto: Hot Mobil Deutschland GmbH
Mobile Ölheizungen für die Bau- und Reparaturphase, hier in einem Lkw-Container installiert, werden bezuschusst. Foto: Hot Mobil Deutschland GmbH

Angesichts von Lieferengpässen und Fachhandwerkermangel kann eine gemietete Heizung für manch eine Hausverwaltung die Rettung sein. Die neue Förderung verringert die in der Regel recht hohen Kosten für einen mobilen Wärmeerzeuger deutlich. Und auch der „Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband“ (GIH) stellt dem Programm ein positives Zeugnis aus: „Prinzipiell ist diese Förderung eine gute Idee. Sie erhöht den Anreiz, bei einem Heizungsdefekt auf Erneuerbare Energien umzustellen, weil man mit der Mietheizung eine längere Lieferzeit überbrücken kann“, sagt GIH-Vorstand Jürgen Leppig.

Voraussetzungen und Konditionen

Antragsberechtigt sind neben Eigentümern von Wohn- und Nichtwohngebäuden auch Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen.

Mehrere Voraussetzungen müssen gegeben sein:

  • Die Förderung gibt es ausschließlich nach einem Heizungsdefekt. Die Bauweise der alten Anlage spielt dabei keine Rolle.
  • Die Mietkosten werden nur bezuschusst, wenn direkt im Anschluss ein förderfähiger Wärmeerzeuger installiert wird.
  • Nach Einbau der geförderten Heizung darf die provisorische Heizung nicht mehr betrieben werden.
  • Das zu beheizende Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Entscheidend ist das Datum des Bauantrages oder der Bauanzeige.

Das heißt also auch: Wer derzeit plant, eine funktionsfähige alte Heizung durch eine neue zu ersetzen, und nun eine Lieferverzögerung überbrücken will, bekommt keinen Zuschuss zu den Mietkosten.

Was die Art der Notheizung angeht, haben Antragssteller die Wahl. Gefördert werden die Mietkosten von bis zu einem Jahr ab Antragstellung beispielsweise für provisorische

  • Wärmepumpenlösungen
  • Stromdirektheizungen
  • Heiztechnik auf Basis von gasförmigen, flüssigen oder festen Energieträgern (auch fossil)
  • Versorgung durch netzgebundene oder mobile Wärmelieferung (z.B. durch einen mobilen Wärmespeicher)

Höhe des Zuschusses richtet sich nach Fördersatz der zukünftigen Anlage

Der Fördersatz richtet sich immer nach der künftigen Anlage. Soll also demnächst eine Luft-Wasser-Wärmepumpe installiert werden, dann beträgt der Fördersatz 25 Prozent – auch für die Miete des Heizanhängers mit Heizöl. Die maximal anrechenbaren Kosten für die Miete und die neue Heizung betragen für Wohngebäude 60.000 Euro je Wohneinheit bzw. 600.000 Euro für das Gesamtprojekt, für Nichtwohngebäude 1.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. maximal 5 Millionen Euro je Gebäude.

Hohe Hürden: Woher die provisorische Heizung nehmen?

Soweit die Theorie. In der Praxis gibt es jedoch gleich zwei große Hürden – die Suche nach einer mobilen Heizung und die Antragstellung für die Förderung.

Zunächst stellt sich die Frage, wo Eigentümer bzw. Verwaltungen, die die Förderung nutzen wollen, eine provisorische Heizung herbekommen. Sämtliche Branchenverbände, die sich mit dem Themenkomplex beschäftigen – Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie (VDZ) Verband kommunaler Unternehmen (VKU), Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) – haben dazu auf Nachfrage der IVV keine Informationen. Zahlreiche Energieversorger bieten zwar Wärmeerzeuger zur Miete an – allerdings in Form von Contracting-Modellen mit einer Laufzeit von zehn oder fünfzehn Jahren, nicht als Übergangslösungen.

Dann gibt es noch einige Firmen, die sich auf die Vermietung von mobilen Heizungsanlagen spezialisiert haben. Doch bei Weitem nicht alle vermieten an Endkunden. Und die Heizungshersteller? Bosch Thermotechnik, Brötje, Weishaupt und Wolf beispielsweise stellen derzeit keine Mietheizungen und auch keine Informationen zum Thema bereit. Anders sieht es bei Viessmann aus. Das Unternehmen hat für seine Partner aus Handwerk und Planung eine digitale Plattform eingerichtet, über die diese mobile Heizanlagen vermieten oder nach Vermietern in geografischer Nähe suchen, mit einem Klick mehrere Mietangebote einholen und nachfolgend eine Buchung vornehmen können. „Wir sehen aktuell den größten Nutzen bei gewerblichen Heizungseigentümern, die nicht auf den Wärmeerzeuger verzichten können“, berichtet Venture Development Manager Marc Vincent Thun. „Das hiermit geschaffene zusätzliche Angebot an Vermietgeräten gegenüber etablierten Geräteverleihern schafft insbesondere zu Stoßzeiten mit hoher Nachfrage eine Entspannung im Markt. Zudem trägt die Plattform zur Kundenzufriedenheit und -bindung bei." Zukünftige Erweiterungen der Plattform werden durch Viessmann aufmerksam verfolgt und andauernd evaluiert. Jede Erweiterung, die den Partnern im Alltag eine Erleichterung schaffe, sei grundsätzlich interessant.

Unterm Strich heißt das für die betroffenen Endkunden: Entweder sie haben einen Installateur an der Hand, der über den Großhandel oder über das Viessmann-Partner-Portal eine Notheizung organisiert und in Betrieb nimmt. Oder sie suchen nach einem möglichst regionalen Vermieter von mobilen Geräten für Endkunden.

Hohe Hürden: Zwei Zuschüsse müssen zeitgleich beantragt werden

Mindestens genauso schwierig wie die Suche nach der provisorischen Heizung gestaltet sich die Antragstellung für die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Die Förderung der Mietkosten muss nämlich im selben Schritt beantragt werden wie der Investitionskostenzuschuss für die künftige Heizung, und zwar nach dem bekannten Muster der Förderanträge für Einzelmaßnahmen. Der Ablauf wäre dann folgender:

1. Die alte Heizung ist defekt.
2. Der Eigentümer bzw. die Verwaltung besorgt Angebote für a) eine Übergangsheizung und b) einen künftigen förderfähigen Wärmeerzeuger
3. Auf Grundlage dieser Kostenvoranschläge beantragt der Eigentümer bzw. die Verwaltung auf dem Onlineformular des BAFA die Förderung für den künftigen Wärmeerzeuger samt der Mietheizung.
4. Unmittelbar nach Antragstellung können die Mietheizung und der förderfähige Wärmeerzeuger auf eigenes Risiko beauftragt werden, nach Erteilung des Zuwendungsbescheids ohne Risiko. Der Bewilligungszeitraum ist auf 24 Monate befristet und verlängert sich nicht um die jeweilige Mietzeit. Auf begründeten Antrag kann diese Frist auf maximal 48 Monate verlängert werden.
5. Nach Installation des förderfähigen Wärmeerzeugers werden sämtliche Unterlagen eingereicht und die Förderung ausgezahlt.

Reaktionszeit von WEGs dürfte zu lang sein

Handelt es sich bei dem Gebäude um eine Eigentümergemeinschaft, muss die Verwaltung mehrere Angebote einholen und die Beschlussfassung darüber in diesen Ablauf integrieren. Nur: Wenn die Heizung aussteigt, wird – je nach Jahreszeit – sehr schnell Ersatz benötigt. Eigentümer und Verwaltungen haben nicht die Zeit, zuerst die für den Antrag erforderlichen Unterlagen einzusammeln. „Auf eigenes Risiko kann ein Eigentümer ab der Eingangsbestätigung des Förderantrags die Mietheizung beauftragen. Aber dann hat er noch keine verbindliche Förderzusage. Wenn der Fördertopf im Bearbeitungszeitraum leer ist, bekommt er keine Förderung“, erklärt GIH-Vorstand Jürgen Leppig. Außerdem werde kaum eine Handwerksfirma bereits sein, sich heute für einen Zeitraum bis zu einem Jahr an einen Kostenvoranschlag binden zu lassen. „Die praktische Umsetzung ist nahezu unmöglich“, so das Fazit des GIH.

Vorausschauende Planung für den Heizungsdefekt

Das gilt zumindest dann, wenn man erst im Moment des Heizungsdefektes aktiv wird. Ein Weg könnte hingegen sein, sich für diesen Fall zu wappnen. „Eigentümer sind gut beraten, jetzt einen Sanierungsfahrplan anfertigen lassen und dabei auch zusätzlich eine Heizlastberechnung zu beauftragen“, schlägt Jürgen Leppig vor. „Dann haben sie im Falle eines Heizungsdefektes ein Konzept und sogar die Grundlage für die Erstellung eines Handwerkerangebots bereits greifbar.“

Autorin: Eva Kaffke

Eva Kafke

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Fachautorin
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