Ihr Dach und die Schneemasse
Dächer müssen große Schneelasten aushalten
Dächer von Vorbauten und Garagen müssen häufig große Schneelasten aushalten. Der Grund: Der Schnee fällt vom höheren Gebäude auf das niedrige und bleibt dort liegen. Zudem können sich Schneeverwehungen an der Hauswand sammeln.
Diplom-Ingenieur Kristofer Olsson, Bauexperte bei der R+V Versicherung warnt: Schäden durch große Schneemengen sind nur versichert, wenn Elementarschäden eingeschlossen sind.
Kennen Sie die Traglast Ihres Gebäudes?
Bestehenden Gebäude sollten regelmäßig überprüft werden. "Oft sind Garagen geschwächt, entweder altersbedingt oder weil Wasser in die Konstruktion gelangt ist. Das erhöht die Gefahr eines Einsturzes", sagt Kristofer Olsson. Sind Risse sichtbar oder biegen sich Träger durch, sollten die Besitzer einen Fachmann holen. Zudem ist es wichtig, die Traglast eines Gebäudes zu kennen. Bei sehr großen Schneemengen empfiehlt es sich, die Dächer vorsichtshalber zu räumen. "Dazu sollten die Besitzer das Dach jedoch lieber nicht betreten. Denn das kann mehr Schaden anrichten, als es am Ende nutzt", warnt R+V-Experte Olsson.
Stürzt das Garagendach tatsächlich durch die Schneelast ein, ist der Schaden am Gebäude über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt - sofern Elementarschäden beziehungsweise der Baustein "Weitere Naturgefahren" eingeschlossen sind.
In schneereichen Regionen lohne sich ein Blick in den Versicherungsvertrag.
Weitere Tipps bei großen Schneemengen:
- Hausbesitzer müssen dafür sorgen, dass Passanten nicht durch große Schneemengen verletzt werden. Dazu werden oft Schneefanggitter eingesetzt. Doch die halten den Schnee auf dem Dach fest, hohe Dachlasten sind möglich. Hausbesitzer sollten vor der Montage prüfen, ob das Dach das aushält.
- Bauherren bekommen bei den regionalen Baubehörden Auskunft darüber, welche Traglasten in der entsprechenden Region notwendig sind.
- Wichtig für Besitzer von Solaranlagen: Schäden durch Schneedruck sind über die Elementarschadenversicherung abgedeckt. Die Solaranlage muss allerdings als besonderes Ausstattungsmerkmal mitversichert werden.
Quelle: R+V-Infocenter
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