Zähe Umsetzung der Heizkostenverordnung

Im April erhielten erst 39 Prozent der Mieterhaushalte die monatlichen Verbrauchsinfos

Kritiker haben vor weiterer Bürokratie und zusätzlichen Kosten für Mieter gewarnt. Jetzt zeigt sich tatsächlich, dass die neue Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation mit großem Aufwand verbunden ist.

Seit Januar 2022 sind Vermieter gemäß Heizkostenverordnung dazu verpflichtet, ihren Mieterinnen und Mietern jeden Monat Informationen über den Energieverbrauch für Warmwasser und Heizung zukommen zu lassen – sofern es in den Wohnungen fernauslesbare Zähler gibt. Die meisten Mieterinnen und Mieter erhalten diese Informationen aber noch nicht. Das ergab der „Servicemonitor Wohnen 2022“ des Beratungsunternehmens Analyse & Konzepte immo.consult. Der „Servicemonitor Wohnen“ ist eine zweijährliche deutschlandweite, repräsentative Umfrage unter Mieterhaushalten. 2022 wurden im April 1.000 Personen befragt. Zu diesem Zeitpunkt gaben 61 Prozent der Befragten an, dass sie noch keine monatlichen Verbrauchsabrechnungen erhalten hätten. 22 Prozent der Befragten sagten, dass sie die Informationen per Post bekommen, 19 Prozent per E-Mail und sechs Prozent zum Download.

Die Einholung von Einverständniserklärungen braucht Zeit

56 Prozent der Mieterinnen und Mieter, die bereits monatliche Verbrauchsinformationen erhalten, erklären, dass sie nun bewusster heizen. 26 Prozent versuchen, weniger oder sogar gar nicht mehr zu heizen. Bei 18 Prozent haben die Informationen keinen Einfluss auf das eigene Verhalten.

Von den Mietern, die noch keine unterjährigen Verbrauchsinformationen bekommen, wünschen sich 66 Prozent detailliertere Informationen zu den Energiekosten ihrer Wohnung. 63 Prozent interessieren sich für den Energieverbrauch und 48 Prozent hätten gern nähere Auskünfte über die CO2-Emissionen im Zusammenhang mit ihrer Wohnung.

Der Servicemonitor Wohnen 2022 zeige, dass bislang nicht alle Wohnungsunternehmen der Verpflichtung nachkommen, monatliche Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Viele seien aktuell noch damit beschäftigt, praktikable Wege hierfür zu finden. Denn das Verschicken von Tausenden Briefen jeden Monat sei wenig nachhaltig widerspreche dem Zweck der neuen Heizkostenverordnung, CO2 einzusparen. Digitale Kommunikationskanäle seien im Vergleich deutlich nachhaltiger und auch komfortabler. „Allerdings sind viele Vermieter gerade noch dabei, das Einverständnis zur Nutzung digitaler Kommunikationswege von ihren Mieterinnen und Mietern einzuholen“, erklärt Katrin Trunec von Analyse & Konzepte immo.consult. „Gerade vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten dürfte der Druck vonseiten der Mieterinnen und Mieter aber steigen, die Verbrauchsinformationen regelmäßig zu erhalten.“

Kritiker der Gesetzesnovelle dürften sich bestätigt sehen

„Die neue Heizkostenverordnung verursacht für Mieter zusätzliche Bürokratiekosten von bis zu 90 Euro im Jahr“, kritisierte Andreas Breitner, Direktor des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) kurz nach Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung im Januar 2022. Die Mieter in Schleswig-Holstein müssten bei ihrer diesjährigen Heizkostenabrechnung mit zusätzlichen Bürokratiekosten rechnen. „Die neue Heizkostenverordnung verpflichtet die Unternehmen, bei fernauslesbaren Messgeräten monatlich die Haushalte über den Verbrauch zu informieren“, erklärte Breitner damals. „Im Jahr kommen damit auf die Mieterinnen und Mieter Kosten in Höhe von 60 bis 90 Euro zu. Müssen die Angaben per Post übermittelt werden, liegen die Zusatzkosten sogar bei mehr als 100 Euro.“  (Red)

UNSER TIPP: Am 4. Mai hielten wir ein Experten-Onlineseminar ab. Die Aufzeichnung können Sie sich anhören. Hier lernen Sie: Was ist neu an der neuen Heizkostenverordnung? Wer darf wen wie informieren? IVV Online-Seminar „Die neue Heizkostenverordnung und deren datenschutzrechtliche Auswirkungen“

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur
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