Versorgungsauftrag der Wohnungsbaugesellschaften

Mehr Wohnungen für Bedürftige

Die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften in Berlin spielen eine wichtige Rolle in der gemeinwohlorientierten Wohnraumversorgung der Einwohner. Mit dem Berliner Senat wurde jetzt die bestehende Kooperationsvereinbarung ergänzt: Bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen soll der Anteil der Wohnungen für WBS-berechtigte Haushalte von derzeit 60 % auf 63 % erhöht werden.

Berlin Platz der Vereinten Nationen. Bild: M.Eisinger
Berlin Platz der Vereinten Nationen. Bild: M.Eisinger

Hintergrund ist der angespannte Wohnungsmarkt in der Hauptstadt. Insbesondere für Haushalte mit mittleren und geringen Einkommen ist es weiterhin schwierig, eine leistbare und ihren Bedürfnissen angemessene Wohnung zu finden.

Zentrale Neuerungen der Ergänzungsvereinbarung sind:

  • Angesichts der anhaltenden Knappheit insbesondere bezahlbaren Wohnraums für untere und mittlere Einkommensgruppen wird bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen der Anteil der Wohnungen für WBS-berechtigte Haushalte von derzeit 60 % auf 63 % der jährlich zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen im Bestand der landeseigenen Wohnungsbauunternehmen erhöht.
  • Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen verpflichten sich mit Inkrafttreten der Ergänzungsvereinbarung grundsätzlich mindestens 50% der Fläche der Neubauwohnungen mietpreis- und belegungsgebunden WBS-Berechtigten im 1. Förderweg anzubieten. Dabei wird die eine Hälfte der geförderten Wohnungen an Haushalte mit Einkommen bis 100 % der Bundeseinkommensgrenze und die andere Hälfte an Haushalte mit Einkommen von 101% bis 140% der Bundeseinkommensgrenze (BEG) vermietet.
  • Bei Bauvorhaben von 151 bis 500 Wohnungen kann auf Antrag ein Anteil von bis zu 10 %, bei Bauvorhaben ab 500 Wohnungen bis zu 20 %, der Flächen der Neubauwohnungen im 2. Förderweg errichtet und entsprechend berechtigten Haushalten angeboten werden. Das Segment wurde 2019 eingeführt und umfasst geförderte Wohnungen für 8,20€ / qm, die Mieter*innen für bis zu 180% der Bundeseinkommensgrenze zur Verfügung stehen.Im freifinanzierten Segment wurde für Haushalte mit mittlerem Einkommen (141 – 180% BEG) eine Mietpreisbindung eingeführt. Ein Viertel des freifinanzierten Neubaus (12,5% des Gesamtneubauvolumens) wird in Zukunft für diese Einkommensgruppe mit einer Obergrenze von 9,50€/qm vermietet. Darüber hinaus werden die Unternehmen ein weiteres Viertel des freifinanzierten Neubaus für Haushalte mit einem Einkommen (181 – 240% BEG) ohne gesonderte Mietenvorgabe anbieten.
  • Aufgrund der Baukostensteigerungen wurde die einzuhaltende Durchschnittsmiete der freifinanzierten Wohnungen von 10 €/m²/mtl. auf 11,00 €/m²/mtl. angehoben.
  • Die Neubaumieten können jährlich um 2 % erhöht werden. Ändert sich der Baupreisindex für Wohngebäude gemäß Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ab dem 01.01.2021 um mehr als 5%, verpflichten sich die Vertragspartner*innen zu einer Neuverhandlung dieser Indexierung.

Dr. Matthias Kollatz, Senator für Finanzen: „Die Ergänzungsvereinbarung sichert den Neubaukurs der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und verbessert für niedrige und mittlere Einkommensgruppen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum im Neubaubereich. Der originär soziale Auftrag der Wohnungsbaugesellschaften wird darüber hinaus durch eine Erhöhung der WBS-Quote auf 63 Prozent im Bestand unterstrichen (Wohnberechtigungsschein). In die um drei Prozent erhöhte Quote werden sogenannte Trägerwohnungen für betreute Wohnformen, etwa für Menschen mit Behinderung, obdachlose Menschen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, sowie für Jugendliche und alleinerziehende Eltern miteingerechnet."

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