Diese hat der Spitzenverband in einer Arbeitsgruppe unter fachlicher Leitung von Prof. Dr. Florian Jacoby, Universität Bielefeld, erarbeitet.
Neue Beschlüsse nach der WEG-Reform 2020
Die Handlungsempfehlung „Neue Beschlüsse nach der WEG-Reform 2020” beinhaltet Beschlussmuster zu zahlreichen relevanten Bereichen, auf die sich die Novellierung auswirkt. Das Spektrum reicht von Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht über bauliche Veränderungen und Kostentragung bis hin zur Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen, Fragen der Digitalisierung sowie zur Verwalterbestellung und zum Verwaltervertrag.
Mit der Beschlussvorlagensammlung liefert der VDIV Deutschland eine Handreichung, die Immobilienverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften die Willensbildung erleichtert.
„Der VDIV Deutschland hat die WEG-Reform über viele Jahre begleitet und am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt. Ziel war ein zukunftsfestes Gesetz. Nun gilt es, die Neuerungen in die Praxis zu übertragen, damit Eigentümer und Immobilienverwaltungen von der Reform profitieren und weitgehend rechtssicher agieren”, so VDIV-Deutschland-Geschäftsführer Martin Kaßler.
Die Sammlung enthält neben den Beschlussvorlagen umfassende Kommentierungen zu ausgewählten Themengebieten und wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und erweitert.
Mitgliedsunternehmen der VDIV-Landesverbände erhalten dieses Dokument kostenfrei im » geschützten Bereich zum Download. Alle weiteren Interessenten können die Publikationen im » Shop des VDIV Deutschland erwerben.
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Fortbildung zum neuen WEG-Gesetz
Welche praktischen, konkreten Auswirkungen hat das novellierte WEG-Gesetz für Sie als Verwalter? Das Online-Seminar der Zeitschrift IVV vermittelt einen Überblick über die bereits in Kraft getretenen Neuregelungen und erklärt praxisnah, was Sie als Verwalter jetzt bei der Umsetzung der Gesetzesänderungen beachten müssen. Behandelt werden insbesondere:
- der neue Aufgaben- und Pflichtenkreis des Verwalters nach § 27 WEG,
- die neuen Beschlusskompetenzen zur Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln,
- die Genehmigung baulicher Veränderungen,
- die Möglichkeit der Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen,
- die Änderungen in Bezug auf die Beschlussfassung zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen.
Termin: 02. März 2021, 10 - 11.30 Uhr
Referent: Michael Schmidt, Fachanwalt für Miet- und WEG-recht, Gross Rechtsanwälte, Berlin