Die BEG ersetzt das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
Sie möchten in ein energiesparendes Gebäude investieren? Gute Idee!
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind folgende Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
- Anlagentechnik (außer Heizung)
- Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
- Heizungsoptimierung
- Fachplanung und Baubegleitung
Als Privatperson und als als Wohnungseigentümergemeinschaften sind Sie antragsberechtigt. Die Antragsberechtigung gilt auch für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.
Für die Antragstellung sollten Ihnen Kostenvoranschläge für die Leistungen, die gefördert werden sollen, vorliegen. Die Antragstellung ohne Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE) ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.
Alle Informationen, Merkblätter, Formulare beim BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ab 1. Juli 2021
Die Sanierungsquote ist immer noch zu niedrig. Die Investition in ein energiesparendes Gebäude kann jedoch Energiekosten dauerhaft senken und das Klima schützen. Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiter entwickelt. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 1. Juli 2021. Details und Förderbestimmungen werden im April 2021 veröffentlicht.
Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung. Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss.
Ab dem 01.07.2021 können Sie die neuen Förderkredite und Zuschüsse der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienzhaus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Baubegleitung beantragen Sie direkt zusammen mit Ihrem Kredit oder Zuschuss. Die bisherigen Förderprodukte können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen.
Einen guten Überblick über die verschiedenen förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie bei der KfW.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
- für Neubau
- für Sanierung bestehender Gebäude zu Effizienzhaus
- Einzelne energetische Maßnahmen bestehender Immobilien (Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
- Baubgleitung
Über Details und Förderbestimmungen hält Sie das IVV Fachmagazin für Vermieter und Verwalter auf dem Laufenden.
News (23.02.2021): So investieren Sie in Neue Energien >>