Im August hatte das Bundeskabinett eine Verordnung zur Novellierung der Heizkostenverordnung zwar beschlossen, doch musste auch der Bundesrat zustimmen. Eigentlich sollte die Länderkammer in ihrer Sitzung am 17. September über die Gesetzesänderung abstimmen, doch wurde dieser Tagesordnungspunkt kurzfristig gestrichen. Damit war ausgeschlossen, dass eine neue Heizkostenverordnung noch vor der Bundestagswahl kommt.
Reform soll Digitalisierung der Messtechnik beschleunigen
Im Wesentlichen soll die Novelle bewirken, dass Gebäude nur noch mit digitalen und fernauslesbaren Wärme- und Wasserzählern sowie Heizkostenverteilern ausgestattet werden. Diese Ausrüstung soll weiterhin sicherstellen, dass Gebäude- und Wohnungsnutzer in kürzesten Zeitintervallen über ihre Energieverbräuche informiert werden können. Der Immobilien- und Wohnungswirtschaft sowie den Bewohnern wird dabei eine hohe Verantwortung übertragen. Vermieter und Verwalter werden verpflichtet, Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung einzusetzen und ihre Bewohner auch unterjährig über deren Energie- und Wasserverbräuche zu informieren. Mit dieser unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI) sollen die Bewohner zum Energiesparen motiviert werden und ihr Verbrauchsverhalten – wenn nötig – optimieren. Für die Umsetzung der UVI bedarf es entsprechender technischer Ausstattung, Vernetzung und Software. Um das Ziel erreichen zu können, sind daher alle Beteiligten gefragt: Messdienstleister haben fernauslesbare Geräte und digitale Prozesse zur Verfügung zu stellen, die Vermieter und Verwalter müssen die Umrüstung rechtzeitig anstoßen und die Bewohner sind dazu angehalten, die neuen Möglichkeiten auch zu nutzen.
Auch wenn sich die Umsetzung nun voraussichtlich noch etwas verzögern wird, verschiebt sich die finale Frist zur Umrüstung nicht: Bis zum 1. Januar 2027 müssen alle Liegenschaften mit fernauslesbarer Technologie ausgestattet sein. (Red.)
(mit Material von Kalo)
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