Rheinland-pfälzisches Bauministerium passt Programme für soziale Wohnraumförderung an

Das rheinland-pfälzische Bau- und Finanzministerium gab bekannt, die Programme für die soziale Wohnraumförderung rückwirkend zum Jahresbeginn 2023 anzupassen. Die Grunddarlehen beim Mietwohnungsbau werden um mindestens acht Prozent angehoben.

Ein mithilfe der Wohnraumförderung realisierter Neubau in Trier. FOTO: VDW-RP/ Schäfer
Ein mithilfe der Wohnraumförderung realisierter Neubau in Trier. FOTO: VDW-RP/ Schäfer

Zusatzdarlehen für das Bauen mit Holz, die Verwendung ökologischer Dämmstoffe und für höhere Effizienzhausstandards als den aktuellen Neubaustandard bleiben bestehen. Hinzu kommt: Um gezielt die klimagerechte Modernisierung für bezahlbare Mietwohnungen zu fördern, werden die Tilgungszuschüsse auf bis zu 45 Prozent des Darlehens der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) angehoben.

Wohnungswirtschaft in Rheinland-Pfalz begrüßt die Maßnahmen

Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft (VdW südwest) sagt: „Wir freuen uns, dass das Ministerium die Programme zur sozialen Wohnraumförderung verbessert hat. Angesichts stark gestiegener Material- und Energiepreise ist dies ein wichtiger Schritt, um der Kostenbelastung beim Wohnungsbau entgegenzutreten. Gleichwohl bleibt das Marktumfeld sehr herausfordernd. Damit für alle Menschen genügend bezahlbare und klimafreundliche Wohnungen entstehen können, müssen die Förderprogramme auch in Zukunft stetig angepasst werden – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene.“

So sieht es auch Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen (VdW Rheinland Westfalen): „Mit der Anpassung der Förderprogramme greift das Bau- und Finanzministerium wichtige Forderungen auf, für die sich die soziale Wohnungswirtschaft im Land seit langem stark macht. Wir begrüßen, dass damit klimagerechtes Bauen und Sanieren noch stärker unterstützt wird. Insbesondere die Anhebung der Tilgungszuschüsse bedeutet eine wirksame finanzielle Erleichterung für Bauherrinnen und Bauherrn, da die Darlehen in Höhe der Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen.“

Quelle: VDW-RP

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