Seit 1. Januar gelten neue Richtlinien für die Sanierungsförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erneut die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Betroffen sind alle drei Teilprogramme – Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Alle Programmteile dürfen nun außer von Eigentümern, Pächtern und Mietern auch von Investoren beantragt werden.
In der BEG-Förderung gibt es weiterhin eine Standardförderung bestehend aus einem nach den Effizienzklasse EH und EG gestaffelten Tilgungszuschuss und einem Zinsvorteil. Foto: Martin Duckek/Sto SE & Co. KGaA
Seit 1. Januar gelten neue Richtlinien für die Sanierungsförderung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erneut die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Betroffen sind alle drei Teilprogramme – Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Alle Programmteile dürfen nun außer von Eigentümern, Pächtern und Mietern auch von Investoren beantragt werden.
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