Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit 1. Januar gelten neue Richtlinien für die Sanierungsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erneut die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Betroffen sind alle drei Teilprogramme – Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Alle Programmteile dürfen nun außer von Eigentümern, Pächtern und Mietern auch von Investoren beantragt werden.

In der BEG-Förderung gibt es weiterhin eine Standardförderung bestehend aus einem nach den Effizienzklasse EH und EG gestaffelten Tilgungszuschuss und einem Zinsvorteil. Foto: Martin Duckek/Sto SE & Co. KGaA
In der BEG-Förderung gibt es weiterhin eine Standardförderung bestehend aus einem nach den Effizienzklasse EH und EG gestaffelten Tilgungszuschuss und einem Zinsvorteil. Foto: Martin Duckek/Sto SE & Co. KGaA

Seit 1. Januar gelten neue Richtlinien für die Sanierungsförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat erneut die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) überarbeitet. Betroffen sind alle drei Teilprogramme – Einzelmaßnahmen, Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Alle Programmteile dürfen nun außer von Eigentümern, Pächtern und Mietern auch von Investoren beantragt werden.

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