Das Genehmigungsverbot im § 250 Baugesetzbuch (BauGB) soll zeitlich begrenzt bis 2015 als "Umwandlungsbremse" fungieren. Damit sollen möglichst viele Mietwohnungen in angespannten Märkten erhalten bleiben. Die Milieuschutzgebiete soll jedes Bundesland selber bestimmen können.
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern bräuchten demnach eine Genehmigung, falls sie eine Wohnung einzeln verkaufen möchten.
Das Vorhaben war in der Immobilienwirtschaft zum Teil scharf kritisiert worden. Auch regierungsintern war die „Umwandlungsbremse” umstritten. Jan-Marco Luczak, rechtspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, hatte sich gegen das Verbot stark gemacht, schließlich sei das Bilden von Wohneigentum dringend erforderlich und werde von der Bundesregierung mit dem Baukindergeld unterstützt. Zudem seien Mieter durch Milieuschutzverordnungen und gesetzlich verankerte Vorkaufsrechte ausreichend gegen Vertreibung geschützt.
Quelle: VDIV/ Red.
Das Baulandmobilisierungsgesetz
Die Novelle sieht auch "Baugebot" vor. Soweit es dringenden Wohnungsbedarf gibt - Stichwort angespannte Wohnungsmärkte - können Kommunen Grundstückseigentümer dazu verpflichten, freie Flächen innerhalb einer bestimmten Frist mit Wohnungen zu bebauen. Ausnahmen sind zugelassen, etwa wenn das Grundstück der Altersvorsorge des Eigentümers dienen soll.
Außerdem soll eine neue Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt werden, um mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Flächen für den Wohnungsbau in dörflichen Lagen zu erreichen.
Das Baulandmobilisierungsgesetz soll die Beschleunigung des Wohnungsbaus fördern.
Bundesinnenminister Horst Seehofer: „Überall dort, wo neuer Wohnraum entstehen soll, vereinfachen und beschleunigen wir die Prozesse, damit die Kommunen Bauland leichter aktivieren und Baugenehmigungen schneller erteilen können. Wir setzen um, was im Koalitionsvertrag vereinbart und in der Baulandkommission beschlossen wurde. Das Gesetz ist ein Meilenstein der Wohnungspolitik.“