Ladeinfrastrukur

Wie steht's um den Ausbau privater Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern?

Der ADAC hat nach der Erstbefragung von Wohnungsbauunternehmen und Hausverwaltungen im Jahr 2019 in einer aktuellen Umfrage ermittelt, wie es inzwischen um den Ausbau privater Lademöglichkeiten in Mehrfamilienhäusern steht. Das ernüchternde Ergebnis: Nur elf Prozent der Mehrfamilienhäuser verfügen zumindest über eine Steckdose zum Aufladen.

In Mehrfamilienhäusern fehlen nach wie vor Lademöglichkeiten für Mieter oder Wohnungsbesitzer, fand eine ADAC-Umfrage heraus. BILD: Adobestock/ Predag Jankovic
In Mehrfamilienhäusern fehlen nach wie vor Lademöglichkeiten für Mieter oder Wohnungsbesitzer, fand eine ADAC-Umfrage heraus. BILD: Adobestock/ Predag Jankovic

Vor drei Jahren waren das zwei Prozent. Wallboxen und Ladesäulen gibt es inzwischen in sieben Prozent der Objekte. 2019 waren das ebenfalls zwei Prozent. Vier von zehn Stromanschlüssen werden mit Ökostrom betrieben, mehr als doppelt so viele wie bei der letzten Befragung.

Erfreulich: Knapp 30 Prozent plant einen Ausbau

Auch der Anteil der Unschlüssigen sinkt: 26 Prozent der befragten Firmen sind sich noch unsicher, ob sie Lademöglichkeiten installieren sollen (2019: 49 Prozent). Für zwei Drittel aller Objekte, die bereits über Lademöglichkeiten verfügen, planen die Unternehmen innerhalb der nächsten zwei Jahre weitere Lademöglichkeiten.

Den Ausbau stärken würden offenbar klare, serviceorientierte Komplettlösungen: Gut jedes zweite Unternehmen (53 Prozent), das noch kein Objekt mit Lademöglichkeit betreut, wünscht sich für die Installation "Angebote aus einer Hand" inklusive Planung, Montage, Inbetriebnahme und Abrechnung. 55 Prozent der Befragten gaben an, dass Förderprogramme hilfreich bei einer Entscheidung pro Ladeinfrastruktur wären.

Knackpunkt: Nachfrage der Bewohner immer noch gering

46 Prozent der Unternehmen ohne Lademöglichkeit begründen ihre ablehnende Haltung zur Installation mit der geringen Nachfrage der Mieter: innen un Bewohner in den Mehrfamilienhäusern. Vor drei Jahren waren das noch 79 Prozent.

Seit der Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zum 1. Dezember 2020 fällt es Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern grundsätzlich leichter, eine Lademöglichkeit an ihrem Stellplatz durchzusetzen. Rund ein Drittel der befragten Unternehmen haben seitdem vermehrt Anfragen zum Ausbau registriert.

Der Automobilclub hat für die Befragung in elf deutschen Städten 916 Unternehmen ermittelt und angeschrieben, die Objekte mit mehr als zehn Stellplätzen betreuen: Wohnungsbauunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften sowie Hausverwaltungen. Es beteiligten sich 250 Unternehmen an der Befragung.

Quelle: ADAC

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Inhalte, Teil 1:

Inhalte, Teil 2:

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  • Die Ladestation im Mietverhältnis: Anspruch des Mieters gegen Vermieter
  • Grenzen des Anspruchs des Mieters
  • Ladestation als Modernisierung im Wohnungsmietvertrag
  • Erweiterung der Gebäudeversicherung
  • Das Verhältnis zum Stromnetzbetreiber: Information oder Genehmigung
  • Planung, Ankündigung, DSGVO, Umsetzung: Honorar für Verwalter für zusätzlichen Aufwand
  • zur Webinaraufzeichnung Elektromobilität – Technische Grundlagen
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