Die Bundesregierung hat zum Jahreswechsel eine entscheidende Hürde für das Mitarbeiterwohnen aus dem Weg geräumt. Die Neuerung seit 2020: Wenn Arbeitnehmer verbilligt eine Wohnung von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt bekommen, müssen auf diesen Vorteil keine Steuern mehr bezahlt werden.
Wohnungen sind Standortfaktor
Zusätzlich müssten die Planungs- und Genehmigungsverfahren dringend vereinfacht und beschleunigt werden, sind sich die Verbände BDB, GdW, DGfM, DMB und ZDB einig. Das Verbändebündnis 'Wirtschaft macht Wohnen' appelliert darüber hinaus an Bund und Länder, bei der Förderung von günstigem Wohnraum noch stärker und konzertiert an einem Strang zu ziehen.
Mitarbeiterwohnen: Traditionsmodell mit großem Zukunftspotenzial
Ende der siebziger Jahre gab es in der alten Bundesrepublik rund 450.000 bezahlbare Werkswohnungen. Heute ist der Bedarf nach bezahlbarem Wohnen gerade in den Metropolregionen immens groß. Die Wirtschaft kann hier einen erheblichen Beitrag leisten und beispielsweise auch Grundstücke, die nicht mehr für den Betrieb erforderlich sind, zur Verfügung stellen. Das Institut RegioKontext, das seit Jahren zum Mitarbeiterwohnen forscht und berät, erwartet, dass pro Jahr rund 10.000 Mitarbeiterwohnungen entstehen könnten.
Kombi-Modelle aus der Praxis für die Praxis – Der Leitfaden für Unternehmen
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen hat für die neue Studie einen Leitfaden für Unternehmen erarbeitet, die beim Mitarbeiterwohnen aktiv werden möchten. In Kooperation mit Wohnungsunternehmen gibt es hierbei bereits erprobte Modelle.
Studie mit typischen Fallkonstellationen und rechtlichen Aspekten. Quelle: GdW (33 Seiten, unten herunterladen)
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