Starkes Zeichen für alle Genossenschaften in Deutschland
Mit den insgesamt sechs Millionen Euro soll ein gezielter Anreiz sowohl für die Neugründung als auch die Beteiligung an einer bestehenden Genossenschaft gesetzt und damit die Sicherung von dauerhaftem und bezahlbarem Wohnraum unterstützt werden.
Die Förderung wird auf Antrag in Höhe von 15 Prozent für ein Darlehen gewährt. Der dafür vorgesehene maximale Darlehnsbetrag wird auf 100.000 Euro aufgestockt und alle bisherigen Einkommensgrenzen entfallen. Förderfähig ist allerdings nur die Nutzung einer Wohnung in der Genossenschaft im Neubau oder Bestand zur Selbstnutzung.
Zusätzlich stellen die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag zur Erarbeitung eines Konzepts, einschließlich einer Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des neuen Programms „Dach- und Fassadenbegrünung, Waldgärten und Urban Gardening“ im Rahmen des Programms „Grün in der Stadtentwicklung“, 500.000 Euro bereit.
Quelle: BBU
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