WEG-Reform

VDIV begrüßt vorgelegten Referentenentwurf des BMJV

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat den lange erwarteten Referentenentwurf zur Novellierung des Wohnungs­eigentums­gesetzes (WEG) in Umlauf gebracht. Er zielt auf eine umfassende und grundlegende Reform des Gesetzes ab. Erwartet werden mehr Rechtssicherheit, mehr Verbraucherschutz und erleichterte Beschlussfassungen beispielsweise bei baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen.

BILD: ADOBESTOCK/ MQ-Illustrations
BILD: ADOBESTOCK/ MQ-Illustrations

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. V. (VDIV) freut sich über den Entwurf und teilt folgende Highlights und einen Kritikpunkt mit:

Neuregelung der Zustimmungsquoren für bauliche Maßnahmen

Bauliche Maßnahmen zur Errichtung einer Lademöglichkeit für elektrisch betriebene Fahrzeuge, zur Barrierereduzierung sowie zum Einbruchsschutz werden im Referentenentwurf privilegiert. Sie sollen nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer bedürfen. Stattdessen soll jeder Eigentümer grundsätzlich einen Rechtsanspruch darauf haben und die damit verbundenen Kosten selbst tragen.

Bauliche Maßnahmen sollen grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden können. Die überstimmte Minderheit wird dabei mit einer differenzierten Regelung zur Kostentragung vor unangemessenen Belastungen geschützt.

Stärkung der Eigentümerversammlung als Beschlussorgan

Die Wohnungseigentümerversammlung soll als zentraler Ort der Entscheidungsfindung aufgewertet werden, indem die Ladungsfrist von zwei auf vier Wochen verlängert wird. Zudem sieht der Referentenentwurf vor, das Beschlussfähigkeitsquorum aufzuheben, so dass Versammlungen unabhängig von der Zahl der vertretenen Miteigentumsanteile beschlussfähig sind.

Die Online-Teilnahme an Versammlungen und die elektronische Beschlussfassung sollen gestattet werden. Die gesetzlichen Vorgaben stehen damit insbesondere dem Fassen einstimmiger Beschlüsse über entsprechende Plattformen oder Apps nicht mehr im Wege.

Mehr Flexibilisierung und Handlungsfähigkeit

Der Verwaltungsbeirat soll gestärkt werden, indem dessen Größe an den Bedarf der jeweiligen Gemeinschaft angepasst werden kann und die Haftung seiner Mitglieder beschränkt wird. Zudem soll der Verwalter für alle gewöhnlichen Maßnahmen, die aus objektiver Sicht keine Entscheidung der Wohnungseigentümer erfordern, zuständig sein. So soll die Handlungsfähigkeit erhöht und der Bedarf an zusätzlichen Eigentümerversammlungen reduziert werden. Um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums noch effizienter zu gestalten, soll die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klar konzipiert und ihre Teilnahme am Rechtsverkehr vereinfacht werden.

Mit einer klareren Fassung der Vorschriften zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, baulichen Veränderungen und zur Entstehung der rechtsfähigen Gemeinschaft soll das Streitpotenzial in Eigentümergemeinschaften reduziert werden. Ergänzend hierzu soll eine Änderung der gerichtlichen Verfahrensvorschriften eine effiziente Streitbeilegung fördern. So sind künftig beispielsweise Beschlussanfechtungsklagen gegen die Gemeinschaft zu richten statt alle Wohnungseigentümer zu verklagen.

Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht

Jedes Jahr befassen sich deutsche Gerichte mit über 250.000 wohnungseigentums- und mietrechtlichen Auseinandersetzungen. Ursache ist die fehlende Harmonisierung beider Rechtsgebiete. Der Referentenentwurf des BMJV sieht aufeinander abgestimmte Regelungen zur Förderung der Elektromobilität, des Gebrauchs durch Menschen mit Behinderung und zum Einbruchsschutz vor, zur Betriebskostenabrechnung und eine auf Baumaßnahmen bezogene Duldungspflicht des Mieters. Der VDIV Deutschland begrüßt, dieses Thema umfangreich behandelt wird.

Verbraucherschutzelement Sachkundenachweis fehlt

Im Referententwurf fehlt die Forderung nach einem Sachkundenachweis, was der VDIV ausdrücklich kritisiert. Immobilienverwaltungen würden ein Billionenvermögen und die private Altersvorsorge von Millionen Verbrauchern managen. Jedes Jahr kommt es durch fehlerhafte Verwaltung zu Schäden von 200 Millionen Euro für Wohnungseigentümer und Mieter. Der Sachkundenachweis ist ein elementarer Faktor für mehr Verbraucherschutz. Erfreulicherweise wird seine Relevanz auch in der Politik immer mehr anerkannt.

Der Verband will im weiteren Verfahren darauf hinwirken, dass Forderung nach einem Sachkundenachweis in die WEG-Novelle Eingang findet. Bis zum 14. Februar 2020 darf der VDIV eine Stellungnahme abgeben.

Basis für den Gesetzentwurf für die WEG-Novelle

Am 27.8.2019 hatte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform ihren Abschlussbericht mit Vorschlägen für Änderungen am Wohnungseigentumsrecht vorgelegt. Dieser umfasst 109 Seiten umfasst und ist in 17 Themenkomplexe untergliedert. Der Bericht der Arbeitsgruppe diente als Basis für den Gesetzentwurf für die WEG-Novelle.

Weiterführende Links:
www.vdiv.de/weg-reform

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