Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Vorschläge der Bund-Länder-AG und Diskussionsbedarf

Die Bund-Länder-AG zur Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat am 27. September ihren mit Spannung erwarteten Abschlussbericht vorgelegt. Sie empfiehlt darin umfassende Änderungen des Gesetzes und spricht sich unter anderem für eine Stärkung einerseits des Verbandes der Wohnungseigentümer und anderseits der Verwalter aus.

FOTO: AdobeStock/ successphoto
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Die Reform gilt dem Gesetz aus dem Jahr 1951. Das Ziel: Die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in Wohnungseigentumsanlagen zu modernisieren, Sanierungsstaus entgegenzuwirken und den Wert des Eigentums besser zu erhalten. 

Dies begrüßt der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) grundsätzlich. Der nun vorgelegte Bericht rufe aber viel Diskussionsbedarf hervor und müsse eingehend geprüft werden, so der Interessenverband der Wohnungseigentümer/innen.

Viele Vorschläge und mehr Informations- und Auskunftsrechte

Viele Novellierungsvorschläge kamen in der Vergangenheit vom WiE. Sie betrafen u.a. eine Regulierung für effektivere Eigentümerversammlungen, für die Konkretisierung der Beiratstätigkeit, für Vorgaben zur Jahresabrechnung und zum Vorgehen bei umfassenden Sanierungen.

Darüber hinaus fordert WiE mehr Informations- und Auskunftsrechte sowie Mitwirkungsmöglichkeiten für die Wohnungseigentümer, um deren Eigentum es geht und die alle Maßnahmen tragen und bezahlen. Den gewerblich tätigen Verwaltungen ist eine angemessene Verantwortung sowie Haftung bei Kompetenzüberschreitungen und Pflichtverletzungen aufzuerlegen.

Können Wohnungseigentümer die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft besser planen und kontrollieren, ist dies auch im Sinne der Mieter, denn es hält die Nebenkosten stabil oder senkt sie und macht das Wohnen erschwinglicher.

Einladung zur Diskussionsveranstaltung mit Vertretern aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und der Politik

Zu einer ersten WiE-​Podiumsdiskussion sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Sie findet statt am 24. September in Berlin. Details zur Veranstaltung sowie Informationen zu vorangegangenen Diskussionsentwürfen zur Reform mit den Stellungnahmen von Verbänden, die Beurteilung der Forderungen aus Verbrauchersicht und viele Hintergrundinformationen finden Wohnungseigentümer auf der Website des WiE.

Die WiE-​Umfrage zu den Wünschen der Wohnungseigentümer an ‚ihr“ neues Gesetz ist noch offen. Um eine rege Beteiligung wird gebeten, um den Positionen der Wohnungseigentümer in Deutschland noch mehr Gewicht zu geben.

Weiterlesen:
Stellungnahmen einiger Wohnungsverbände können Sie hier ansehen/ herunterladen:
https://ddiv.de/hp96664/WEG-Reform.htm

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Weiterführende Links:
www.wohnungseigentumsgesetz.org

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