Der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD hat sich auf ein Maßnahmenpaket die Mieten und den Wohnungsbau betreffend verständigt.
Die Mietpreisbremse wird um weitere fünf Jahre bis Ende 2025 verlängert. Ursprünglich sollten die Landesregierungen nur bis Ende 2020 die Möglichkeit haben, die Begrenzung in „angespannten“ Wohnungsmärkten anzuwenden.
Verschärfung der Mietpreisbremse
Eine Verschärfung nimmt die Regierung vor, indem Mieter zu viel gezahlte Miete rückwirkend für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren nach Vertragsabschluss vom Vermieter zurückfordern können. Nach geltender Rechtslage sind Rückforderungen ausgeschlossen und eine Rüge des Mieters entfaltet Wirkung lediglich für die Zukunft.
Gemäß Mietpreisbremse dürfen Neuvertragsmieten in angespannten Wohnungsmärkten die ortsübliche Vergleichsmiete maximal um zehn Prozent übersteigen. Die Bundesregierung strebt nun an, den Betrachtungszeitraum der ortsüblichen Vergleichsmiete von bisher vier auf sechs Jahre zu verlängern. Damit würden also in älteren Mietverträgen festgelegte, vergleichsweise geringere Mieten das Gesamtniveau des Mietspiegels nach unten ziehen.
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