Streitende Mietparteien

Mobbingvorwürfe: Muss Vermieter Schadensersatz zahlen?

Ein gutes Verhältnis zum Nachbarn oder zum Vermieter ist keine Selbstverständ­lichkeit. Schnell führt ein böses Wort zum nächsten – die Fronten verhärten sich immer stärker. Das kann sogar dazu führen, dass sich Nachbarn gegenseitig bespitzeln, beim Vermieter oder weiteren Anwohnern an­schwärzen oder absichtlich mit lauter Musik den Schlaf rauben. Doch muss der Vermieter Schadenersatz zahlen, wenn er in Fällen von Mieter-Mobbing nichts unternimmt?

Wenn Mieter sich von Nachbarn bespitzelt fühlen, sollten sie ein Mobbing-Protokoll anfertigen, um sich mithilfe des Vermieters wehren zu können. FOTO: ADOBESTOCK/GRADT
Wenn Mieter sich von Nachbarn bespitzelt fühlen, sollten sie ein Mobbing-Protokoll anfertigen, um sich mithilfe des Vermieters wehren zu können. FOTO: ADOBESTOCK/GRADT

Mieterin fühlt sich gemobbt

Bereits seit 2003 lebte eine Mieterin mit ihrem Ehemann in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses. Anfang 2016 kün­digte sie das Mietverhältnis jedoch – Grund dafür sei das jahrelange Mobbing durch die Nachbarn. Ihr Mann sei nun sogar verstor­ben und sie selbst leide unter anderem an Schlafstörungen, Depressionen und Herz­rhythmus-Störungen. Auch ihr Arzt habe ihr empfohlen, aus der Wohnung auszuziehen.

Die Mieterin erklärte, dass die Nachbarn sie nicht nur bespitzelt, sondern auch noch un­wahre Lärmprotokolle erstellt und dem Ver­mieter übergeben hätten. Der habe sie – die Mieterin – daraufhin abgemahnt, jedoch nichts gegen das Mobbing gegen sie und ihren Mann unternommen. Dieses Untätig­bleiben bzw. Dulden des Mobbings stelle eine erhebliche Pflichtverletzung dar. Die Mieterin zog daher vor Gericht und klagte un­ter anderem auf Zahlung von Schadenersatz. Das Amtsgericht (AG) Pforzheim wies jedoch sämtliche Ansprüche der Mieterin zurück.

Muss der Vermieter schützend eingreifen?

Entsteht nach Vertragsschluss ein Mangel an der Mietsache, kann der Mieter nur Schadenersatzanspruch nach § 536a Bür­gerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen, wenn der Vermieter den Mangel zu vertre­ten bzw. ihn nicht rechtzeitig beseitigt hat.

Mobbing durch Nachbarn kann durchaus einen Mangel darstellen und damit das Recht des Mieters begründen, die Miete zu mindern und – bei Untätigbleiben des Ver­mieters – Schadenersatz zu verlangen. Schließlich ist es sein gutes Recht, seine Wohnung in Frieden und ungestört zu nut­zen, ohne ständig von seinen Nachbarn schikaniert zu werden. Um dies zu gewähr­leisten, kann vom Vermieter auch verlangt werden, entsprechend auf seine anderen Mieter einzuwirken bzw. andere Anwohner um Ruhe zu bitten.

Allerdings ist nicht in jeder Meinungsver­schiedenheit, in jedem Streit Mobbing zu sehen. Normale Konflikte mit anderen An­wohnern sind daher hinzunehmen. Auch ge­nügt es nicht, ins Blaue hinein zu behaup­ten, man werde gemobbt. Nötig ist daher vor allem, dass man die systematische, dauerhafte Schikane, mit der die Rechte des Betroffenen, zum Beispiel seine Ehre oder die Gesundheit, verletzt werden und die ihn zermürben sollen, auch nachweisen kann. Das Führen eines Mobbingtagebuchs kann hier weiterhelfen.

Mobbing nicht nachgewiesen

Im vorliegenden Fall war keine Verletzung des Vermieters gegen Schutzpflichten er­kennbar. Er musste schließlich nicht nur auf die Bedürfnisse der einen Mieterin Rück­sicht nehmen, sondern auch auf die seiner anderen Vertragspartner. Die hatten zuhauf Lärmprotokolle angefertigt, wonach die Mie­terin zu laut war und ihre Nachbarn störte. Der Vermieter musste daher für Ruhe sor­gen und die lärmende Mieterin zur Besse­rung anhalten, was er mit der Abmahnung auch getan hat. In dem Verhalten der Nach­barn und des Vermieters war somit ein nor­males und erlaubtes Verhalten zu sehen, kein Mobbing. Anderes hat die betroffene Mieterin vor Gericht zumindest nicht nach­weisen können. Ihr stand daher auch kein Schadenersatzanspruch zu.

Fazit: Fühlt sich ein Mieter von seinen Nach­barn oder seinem Vermieter gemobbt, sollte er ein Mobbingtagebuch führen. Unter Um­ständen kann er wegen Mobbings nämlich die Miete mindern oder vom Vermieter Scha­denersatz verlangen, wenn der die Schikane durch seine anderen Mieter nicht unterbin­det. Allerdings muss das Mobbingopfer nach­weisen können, dass es drangsaliert wird.

(AG Pforzheim, Urteil v. 06. 02. 2017, Az.: 6 C 260/16)

Autorin: Sandra Voigt, Assessorin und Redakteurin bei anwalt.de.

Auf der sicheren Seite
► Lesen Sie die Beilage "Rechtsprechung KOMPAKT". Auf vier Seiten werden aktuelle Mietrechtsurteile von Fachanwälten beschrieben und kommentiert. Die Beilage erhalten IVV-Abonnenten zu jedem Heft kostenlos.
► eDossier "Rechtsprechung KOMPAKT", Teil 1 und Teil 2 zum Download (kostenpflichtig)
► weitere aktuelle Mietrechtsurteile in unserer Datenbank
► Webinare zu Mietrechts-Themen

Printer Friendly, PDF & Email
1.10.2025
Versicherungsschutz
Bei Sturm und Gewitter verursachen herabbrechende Äste und umfallende Bäume häufig hohe Kosten durch erhebliche Schäden an Gebäuden. Das sollten Immobilieneigentümer, Hausverwalter und Vermieter zur...
5.11.2024
Ja, Eigentümer von Wohngebäuden sind für die Verkehrssicherungspflicht ihres Gebäudes zuständig. Zentrale Wege und Zugänge müssen geräumt, gestreut oder von Hindernissen befreit werden. Aber...
31.1.2024
Gebäudesicherheit
Brandschutz ist weder ein Randthema, noch ein Saison- oder Modethema. Die Einhaltung von Brandschutzregeln ist eine zentrale Verpflichtung für Vermieter:innen und Mieter:innen.
5.6.2024
Die Gegenstände, die ein Vermieter mitvermietet, beispielsweise bei einer möblierten Wohnung, sind Eigentum der Vermieterseite. Kommt es zu Schäden dieser Sachen, zum Beispiel durch ein Unwetter und...
20.12.2023
Kerzenschein und Feuerwerk
Kerzenlicht in der Advents- und Weihnachtszeit bringt Hoffnung und Zuversicht in die dunkelsten Wochen des Jahres – und leider verursachen offene Flammen und Feuerwerk immer wieder schwere Schäden an...
2.2.2024
Bauherrenschutzbund warnt
Verbände der Immobilienwirtschaft drängen das Bundesjustizministerium zu einer Lockerung von Bauvorschriften, um den Wohnungsbau kostengünstiger zu machen. Der Bauherrenschutzbund sieht die „Gefahr...