Klimaschutz im Gebäudesektor

Wohnungswirtschaft unterstützt Einführung des Gebäudeenergiegesetzes

Das Gebäudeenergiegesetz bietet nach Auffassung des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW eine Chance, den Klimaschutz im Gebäudesektor sinnvoll voranzubringen. Der GdW appelliert deshalb an die Bundesregierung, das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude ("Gebäudeenergiegesetz") endlich offiziell vorzulegen.

BILD: AdobeStock/ PicItUp
BILD: AdobeStock/ PicItUp

Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Damit werden die Weichen für die weitere energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und für den Wohnungsneubau gestellt und gleichzeitig das Gebot des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt.

"Wir brauchen ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik"

Der GdW begrüßt insbesondere die Ansätze in dem Gesetzentwurf, wonach bei Neubau und energetischer Modernisierung von Gebäuden optional die Vermeidung von Treibhausgasen betrachtet werden kann. Damit schaffe die Politik die Grundlage dafür, mittelfristig auf eine Bewertung der CO2-Emissionen umzusteigen. Positiv sei außerdem, dass gemeinsame Nachweise für mehrere Gebäude in Wohnquartieren ermöglicht werden sollen. Das stärke den Quartiersgedanken. Zudem würden die Effekte von Photovoltaik-Anlagen und Biogasnutzung leichter in den Nachweisen angerechnet werden können.

"Man kann es drehen und wenden wie man will: Wir brauchen ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik. Das Gebäudeenergiegesetz bietet dafür eine gute Grundlage, die innovativ weiterentwickelt werden muss. Für echte Quartierslösungen fehlen noch einheitliche und einfache steuerliche und energiewirtschaftsrechtliche Lösungen, damit dezentraler Strom tatsächlich in und auf den Gebäuden erzeugt und vor Ort genutzt werden kann. So könnte auch der Weg für nachhaltige Mobilitätslösungen geschaffen werden", teilte Axel Gedaschko, GdW-Präsident, mit.

Effizienzanforderungen nicht verschärfen

Eine klare Absage erteilte Gedaschko vereinzelten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Effizienzanforderungen. Die dann notwendigen Investitionen stünden in keinerlei Verhältnis zur zusätzlichen Energieeinsparung. Leidtragende wären die Vermieter, die Mieter und der Klimaschutz – denn neben unverhältnismäßig steigenden Kosten würde am Ende auch noch die Sanierungsrate sinken. "Das kann sich der Staat beim besten Willen nicht leisten", so Gedaschko abschließend.

Die Vorschläge des GdW für eine neue Klimapolitik 4.0 mit klarer sozialer Komponente finden Sie hier.

weiterlesen:
Fachartikel zu Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor

Printer Friendly, PDF & Email
4.5.2026
GEG-Novelle wird konkreter
In die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG), das künftig Gebäudmodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll und als sogenanntes Heizungsgesetz bekannt wurde, ist nun Bewegung gekommen...
6.2.2024
Gebäudeenergiegesetz ist seit 1. Januar in Kraft
Wohnhäuser, die jetzt in Neubaugebieten entstehen, müssen mit Heizungstechnik ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent regenerative Energie nutzen. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz...
24.1.2025
WEGs in der Sanierungs-Sackgasse
Auf dem Verwaltertag in Münster hat BVI-Präsident Thomas Meier von der zukünftigen Bundesregierung eine „praxisnahe“ Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) gefordert. Andernfalls würden Millionen...
7.5.2025
Kongress „Immo-Wirtschaft trifft Klima & Energie“
Der erste DSC-Kongress „Immobilienwirtschaft trifft Klima & Energie“ findet am 13. Mai 2025 unter dem Motto „Praxis-Werkstatt: Klima & Energie – Aktuelle regulatorische Vorgaben und technische...
5.1.2024
Sanierung nie ohne Energieberater
Das neue Gebäudeenergiegesetz besiegelt das Ende von Öl- und Gasheizungen bis 2045 und sorgte lange vor der Verabschiedung für Aufruhr und hitzige Debatten. Und die Wärmedämmung? Nach den aktuellen...
10.1.2024
Heizungsoptimierung gemäß GEG
Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Prüfung künftig Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die...