Vermietung an Angehörige

Steuervorteil trotz Leerstands

Hat der Eigentümer eines Wohnhauses diese Immobilie an Angehörige vermietet, legt der Fiskus großen Wert auf den Nachweis der lückenlosen Mietzahlungen.

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 Bild: Pixabay/viarami
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So sollen Scheinmietverhältnisse unter Familienmitgliedern verhindert werden. Allerdings gibt es auch ein Verständnis für Sonderfälle. Ein Sohn hatte sein Haus an die eigenen Eltern vermietet. Nach der gerichtlich angeordneten Unterbringung der Eltern in einem Pflegeheim zahlten diese die Miete nicht mehr. Die Immobilie stand leer und der Fiskus zweifelte die Vermietungsabsicht des Eigentümers an. Das hätte ihm erhebliche steuerliche Nachteile bereiten können.

Die Richter am Bundesfinanzhof argumentierten so: Der kurzfristige Übergang vom Mietverhältnis mit Angehörigen zu einer Neuvermietung an andere sei hinzunehmen. Das gelte zumindest dann, wenn zwischen der Unterbringung im Pflegeheim und der Übergabe des Wohnhauses in geräumtem Zustand ungefähr ein halbes Jahr verstreiche.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom , Az.: IX R 42/15

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Anderes Urteil:

Will ein Vermieter seine Wohnobjekte bewusst nicht vermieten oder sind keine intensiven Ver­mietungs­bemühungen durch ihn erkennbar, so sind Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht abziehbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 11.12.2012, Az. IX R 14/12

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Redaktion (allg.)

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