Editorial

Wer Klimaschutz für Gedöns hält, muss gar nichts tun

Um die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes ist ein erbitterter Kulturkampf entbrannt. Hoch emotional ist von „Habecks Heizungsgesetz“ und dem „Heizungs-Hammer“ die Rede. Die Metapher dazu: Habeck dringt mit einem Hammer in fremde Heizungskeller ein, um die Gasheizung zu zerschlagen. Das Zerstörungswerk einer Verbotsregierung. Es ist Zeit für eine sachliche Betrachtung.

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BILD: ADOBESTOCK/ what4ever
BILD: ADOBESTOCK/ what4ever

Ja, das Heizungsgesetz ist ein Gebotsgesetz, dass die Wärmepumpe und die Kombination aus Wärmepumpe und Gaskessel (oder Solarthermie oder …) bevorzugen will. Und nein, niemand wird in privates Eigentum eindringen, um Gas- und Ölheizungen abzuschalten. Bestehende fossile Anlagen dürfen bis 2044 weiterlaufen (Ausnahme: 30 Jahre alte Geräte müssen ersetzt werden). Wer Klimaschutz für Gedöns hält, muss gar nichts tun.

Bei allem politischen Streit fühlt sich die gemeinwohlorientierte Wohnungswirtschaft den Klimaschutzzielen verpflichtet. Aufwand und Kosten für die energetische Sanierung einer Bestandsimmobilie sind von Objekt zu Objekt sehr unterschiedlich und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung kann ein negatives Ergebnis haben.

Einen unmittelbaren Zwang zum Heizungstausch wird es nicht geben

Wichtig ist, dass wir nicht aufhören zu rechnen

Der Rauch des gerade tobenden Kulturkampfes sollte nicht den Blick für die sachliche bautechnische und kaufmännische Prüfung des Einzelobjektes trüben. So wie es eine kleine Genossenschaft in Niedersachsen mit gerade einmal 400 Wohnungen in 57 überwiegend älteren Gebäuden getan hat. Die Genossenschaft nahm kürzlich die erste hybride Heizungsanlage in Betrieb. 24 Gasetagenheizungen wurden abgebaut und durch eine Kombination aus zentraler Wärmepumpe (mit geothermischer Wärmequelle) und Gasbrennwertkessel ersetzt. Die Anlage erreicht den 65 Prozent-Anteil regenerative Energie. Gesamtkosten der Bestandssanierung: 367.000 Euro. Möglich wurde die Investition durch einen staatlichen Zuschuss von 120.000 Euro. Die Mieter der 24 Wohnungen werden über die Modernisierungsumlage mit 30 Cent pro Quadratmeter an der Investition beteiligt. Bei einer angenommenen Durchschnittswohnungsgröße von 70 Quadratmetern wäre das ein Warmmietenplus von 21 Euro im Monat. Nicht eingerechnet die wahrscheinlich geringeren Heizkosten durch die Wärmepumpe, die bei einer Jahresarbeitszahl von 3,0 aus einer Kilowattstunde eingesetztem Strom drei Kilowattstunden Wärme erzeugt.

Es geht also etwas in Sachen energetischer Ertüchtigung. In vielen Fällen. Ohne Zweifel bremsen die Preissteigerungen und die Zinsentwicklung die Transformation der Haustechnik. Aber nochmal: Einen unmittelbaren Zwang zum Heizungstausch wird es nicht geben. Abwarten bleibt möglich. Zum Beispiel darauf, dass die Preise für Wärmepumpen fallen. Das wird kommen, denn die euro-päische Heizungsindustrie investiert Milliarden in neue Fabriken. Grundlage dieser Mega-Investitionen sind die Gebote der Politik; getrieben wird die Industrie auch durch die Konkurrenz aus Asien, die seit Jahrzehnten Klimageräte produziert, die der Wärmepumpentechnik sehr ähnlich sind.

Noch ein Wort zu staatlichen Ge- und Verboten

In den 1980er Jahren schreckte das Ozonloch über der Antarktis die Weltgemeinschaft auf. 1990 verpflichteten sich 196 Staaten und die EU, die Produktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen binnen zehn Jahren komplett einzustellen. Seit etwa 2012 schrumpft das Loch im schützenden Schirm gegen die UV-Strahlung.

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
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