Bei ausbleibenden Zahlungen drohe eine fatale Kettenreaktion: Es käme weniger an den Wohnungsunternehmen und Vermietern, bei den Energieversorgern und Handwerkern.
Mittel aus dem Fonds sollten, so der GdW, online beantragt und zunächst als zinsloses Darlehen bewilligt werden können. Im Nachgang sollte dann geprüft werden, ob Ansprüche auf andere Leistungen aus sozialen Sicherungssystemen oder speziellen COVID-19-Geldern bestehen. Von den jeweiligen Bundesländern bestimmte Behörden oder kommunale Stellen sollten den Sicher-Wohnen-Fonds verwalten – so zum Beispiel die Wohngeldstellen oder Landeszentralbanken.
Artikel: Anspruch auf Wohngeld prüfen
Praktische Hinweise für Mieter im untenstehenden PDF (kostenlos).
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