Fatales Signal an die Wohnungsunternehmen und Netzbetreiber

Das Bundeskabinett hat gestern einen Gesetzentwurf für die Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKMoG – Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Der Entwurf steht inhaltlich massiv in der Kritik. Der GdW, Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft, ist überzeugt, dass weder für eine Abschaffung der Betriebskostenverordnung (Art. 14 TKMoG E) noch für eine darauf zielende Opt-Regelung (§ 69 Abs. 2 TKMoG E) eine europa- oder telekommunikationsrechtliche Grundlage vorhanden ist, die einen derartigen Eingriff in das Mietrecht rechtfertigt.

BILD: FOTOLIA/ Oleksiy Mark
BILD: FOTOLIA/ Oleksiy Mark

Wegfall der Umlagefähigkeit würde Haushalte belasten

Insbesondere befürchtet der GdW, dass Mieter und besonders Mieter mit geringem Einkommen deutlich höher belastet und die Planungssicherheit für Unternehmen wird mit diesem Gesetz über Bord geworfen könnten.

Eine aktuelle Umfrage allein bei den GdW-Mitgliedern hat ergeben, dass bei Betrachtung künftig vermehrter Glasfaserinvestitionen die Höhe der umzulegenden Entgelte weiterhin günstig bleibt. Bei dem im Gesetzentwurf vorgesehenen Wegfall der Umlagefähigkeit würden solche Kosten für den Mieter um 100 bis 200 EUR pro Jahr und Haushalt höher liegen. Und Haushalte mit geringem Einkommen, deren Kosten der Unterkunft (Miete plus Betriebskosten) vom Sozialhilfeträger übernommen werden, müssten diese Kosten künftig aus der eigenen Tasche bezahlen.

Die künftigen Glasfaser- und Breitbandinvestitionen von Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern brechen aufgrund wegfallender Kalkulationsgrundlagen ein. Allein die GdW-Wohnungsunternehmen planen bis Ende 2025, 2 Millionen Wohnungen an Glasfasernetze anzubinden.

Bei Wegfall der Umlageoption wird nur noch ein geringer Teil dieser Investitionen stattfinden können, da die Refinanzierung nicht gesichert ist. Zahlreiche mittelständische Netzbetreiber werden aufgrund geringerer Refinanzierungsoptionen im Wettbewerb aufgeben müssen.

Wird der Bestandsschutz aufgeweicht?

Vorgesehen ist laut Entwurf eine 2-jährige Frist. Für Tausende laufende Gestattungsverträge zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern sowie für Millionen von Mietern werde damit kurzfristig ein vertragsrechtliches Chaos ausgelöst und eine für Staat, Investoren und Mieter effiziente Breitbandförderung würde beendet werden, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

zum Weiterlesen - IVV-Fachartikel:
Warum will die Wohnungswirtschaft die Umlagefähigkeit beibehalten?
Ohne Glasfaserkabel keine leistungsfähige Vernetzung
Auch arme Haushalte brauchen Zugang zur digitalen Welt

 

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