Die Dachbegrünung fällt unter die Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Hier kommt es auf den individuellen Sanierungsfahrplan an: Ist dieser vorhanden, beläuft sich der Zuschuss auf 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Ohne den Fahrplan beträgt er 15 Prozent. Zu beantragen sind die Gelder dabei über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Damit eine Förderung genehmigt wird, müssen gewisse Anforderungen erfüllt werden. So muss der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) des Daches maximal 0,14 W/(m²K) betragen. Der U-Wert gibt den Wärmestrom an, der innerhalb einer Stunde durch einen Quadratmeter eines Bauteils hindurchgeht, wenn der Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außenluft 1 Kelvin beträgt.
Wichtig ist auch, die Fördergelder durch einen Energieberater rechtzeitig zu beantragen. Die Zusammenarbeit mit einem externen Energieberater kann dabei helfen, das Projekt ordentlich durchzuführen. Die Kosten für den Berater können sich die Interessenten sogar ebenfalls fördern oder von der Steuer absetzen lassen.
Eine Dachbegrünung reduziert den Energieverbrauch im Winter
Bei der Dachbegrünung handelt es sich um einen optischen Blickfang. Zugleich bietet sie viele weitere Vorteile. So dient sie als natürlicher Lebensraum für diverse Arten von Vögeln, Insekten und Pflanzen. Auch bildet sie einen natürlichen Schalldämpfer und filtert Schadstoffe aus der Luft. Wichtig ist außerdem der Schutz für das Gebäude: Da die Dachbegrünung die physikalische Abnutzung und den Kontakt mit UV-Strahlen verringert, erhöht sie die Lebensdauer der Dachmembran.
Natürlich wirkt sich die nachhaltige Hausverschönerung auch positiv auf die Klimaregulierung aus. Im Inneren des Hauses bleibt es dank ihr in den Sommermonaten angenehm kühl. Andererseits sinkt der Energieverbrauch im Winter, da das Grün dämmend wirkt. Darüber hinaus funktioniert das Grün wie eine ökologische Wasseraufbereitungsanlage, die Regenwasser speichert und so das Risiko von Überschwemmungen reduziert.
Quelle: Hanebutt GmbH
Info KfW: Merkblatt inklusive Richtlinie Wohngebäude Kredit – Einzelmaßnahmen (262) – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (PDF, Stand: 04/2022)
Wer sein Dach saniert und dämmt, erhält dafür eine Förderung. Gut zu wissen: In diesem Rahmen ist auch eine Dachbegrünung förderfähig!
Diese Fördermöglichkeiten stehen für die Dachbegrünung zur Verfügung
- BAFA-Zuschuss für die Dachsanierung mit Gründach: Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kann ein Zuschuss für die Dachsanierung/Dachdämmung beantragt werden. Der Zuschuss beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachsanierung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus.
- Förderkredit mit Tilgungszuschuss von der KfW für eine Sanierung zum Effizienzhaus (Programm 261): In diesem KfW-Programm wird eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus gefördert. Maximal sind 150.000 Euro Kredit pro Wohneinheit möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard. Zu den förderfähigen Kosten beim Effizienzhaus gehören im Rahmen von Dacharbeiten auch ein Dachaufbau mit Dachbegrünung.
Wichtig zu wissen:
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragserteilung beim BAFA bzw. bei der KfW gestellt werden. Dafür ist die Einbindung eines sachverständigen Energieberaters Pflicht, er muss in der Liste der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes gelistet sein. Nur er kann die notwendigen Bescheinigungen ausstellen. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Quelle: https://www.energie-fachberater.de (Stand: 17.08.22)
















