Jahresbilanz der Wohnungswirtschaft

GdW erinnert an das Menschenrecht auf Wohnen

Der GdW Bundesverband der Wohnungswirtschaft glaubt nicht so recht an die Wirksamkeit des Bau-Turbos. Mit Blick auf den Beinahe-Stillstand fordert der GdW, dem Wohnungsbau den gleichen ordnungspolitischen Stellenwert zu geben wie der Energiewende: beides sei von überragendem öffentlichen Interesse.

Laut Statistischem Bundesamt lebten schon 2021 fast neun Millionen Menschen in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Bis heute ist die Nachfrage ungebrochen, aber die Neubauzahlen sind dramatisch eingebrochen. Foto: Adobestock/Animaflora PicsStock
Laut Statistischem Bundesamt lebten schon 2021 fast neun Millionen Menschen in Deutschland in überbelegten Wohnungen. Bis heute ist die Nachfrage ungebrochen, aber die Neubauzahlen sind dramatisch eingebrochen. Foto: Adobestock/Animaflora PicsStock

Die Forderung nach einem „überragenden öffentlichen Interesse für neuen bezahlbaren Wohnraum“ stellte der GdW in den Mittelpunkt seiner Jahrespressekonferenz. Hintergrund sind die extrem eingebrochenen Fertigstellungszahlen im Wohnungsbau. Nach einer Umfrage des Verbandes werden 70 Prozent der 3.000 im GdW organisierten Wohnungsunternehmen im Jahr 2025 keinen Neubau beginnen. Selbst bei genehmigten Projekten haben viele Unternehmen den Rückzug angetreten – weil die Kosten nicht mehr darstellbar sind“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko vor der Presse. Die Ursachen seien klar: sehr hohe Baupreise und Zinsen, massive Auflagen und unzureichende Förderkulissen.

„Wohnungsbau genau so dringlich wie Windräder“

Angesichts der schlechten Wohnungsbaukonjunktur bemühte Gedaschko gar das Menschenrecht auf Wohnen, wie es in Artikel 11 des UNO-Sozialpaktes verbrieft ist. Der GdW schlägt eine Übertragung der EU-Notfallverordnung zur Energiewende auf den Wohnungsbau vor. „Was bei Windrädern möglich ist, muss auch beim Menschenrecht auf Wohnen gelten. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, um Bauverfahren für bezahlbaren Wohnraum drastisch zu beschleunigen – durch ein überragendes öffentliches Interesse“, betonte Gedaschko vor der Presse in Berlin. Damit ließen sich Widerstände gegen den Wohnungsbau in den Kommunen umgehen. Auf dieser staatlichen Ebene herrscht nach Einschätzung von Gedaschko viel zu häufig die Einstellung, aus Gründen des Umweltschutzes sei es am besten, wenn gar nicht gebaut werde.

Zielkonflikte pragmatisch lösen

Die Anwendung der EU-Notfallverordnung würde bedeuten: beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden, so die Position des GdW.

Investitionsmittel verschieben sich zugunsten der Sanierung

Wirtschaftlich kämen die sozial orientierten Wohnungsunternehmen angesichts schlechter Rahmenbedingungen immer mehr unter Druck. So investierten die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen 2024 rund 19,7 Mrd. Euro und damit nur leicht mehr (1,7 Prozent) als im Vorjahr. Doch während die Investitionen in den Bestand um 8,5 Prozent gestiegen seien, sanken die Mittel für den Neubau das dritte Jahr in Folge – 560 Millionen Euro weniger als 2023. Für 2025 erwartet der GdW einen Einbruch der Neubauinvestitionen um fast 20 Prozent auf nur noch 6,4 Milliarden Euro. Insgesamt würden die Gesamtinvestitionen der Unternehmen voraussichtlich auf 17,6 Mrd. Euro zurückgehen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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