GdW und Deutscher Mieterbund beklagen massive Bevorzugung privater Hausbesitzer
Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW appellieren gemeinsam an die Bundesregierung, die „offenkundige Benachteiligung von Mietern und Vermietern“ beim geforderten Heizungstausch im Rahmen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sofort zu beenden. „Mieter und Vermieter müssen dringend den Eigentümern von privat genutztem Wohnraum gleichgestellt werden. Dazu muss die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die sozial orientierten Wohnungsunternehmen übertragen werden und eins zu eins den Mietern zu Gute kommen“, fordert GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, kritisiert, dass Mieter in Folge eines Heizungstausches weder vor Mieterhöhungen noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien geschützt seien. „Mieter und Vermieter werden systematisch gegenüber privaten Eigentümern benachteiligt, indem sie von der angekündigten Förderung des „Klimaboni” ausgeschlossen werden sollen“, so Siebenkotten weiter. Das sei ein völlig inakzeptabler Zustand für ein Land, in dem 58 Prozent der Haushalte zur Miete wohnten. Zudem stehe es Vermietern nach wie vor frei, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieter weitergeben. „Es muss jetzt klar geregelt werden, dass der gesamte vermietete Gebäudebestand gefördert wird und Vermieterinnen und Vermieter die Fördermittel von den umgelegten Kosten abziehen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht“, fordert der Mieterbund-Präsident.
Die Förderkulisse laut GEG-Entwurf
Der Reformentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz, vorgelegt von Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) liegt zur Beratung im Bundestag und soll noch vor der Sommerpause vom Parlament verabschiedet werden. Nach dem Entwurf muss ab 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für die notwendige Investition sieht das BEG für alle Immobilieneigentümer (private Hausbesitzer ebenso wie gewerbliche Wohnungswirtschaft) eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent der Kosten vor. Zusätzlich, so sieht es der Reformentwurf vor, sollen private Eigentümer für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni in unterschiedliche Höhe erhalten. Von diesen Boni sind die Wohnungswirtschaft und damit Millionen Mieterhaushalte bislang ausgeschlossen.
So erhalten Bürger, die nach dem neuen GEG durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären zusätzlich 20 Prozent Förderung. Einen gleichhohen Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger). Und diejenigen, die verpflichtet sind eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, erhalten zusätzlich 10 Prozent Förderung. Auch bei Havariefällen wird zur Grundförderung ein Zuschlag von 10 Prozent gewährt, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Zudem wird es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben.
Was der Heizungstausch die Wohnungswirtschaft kostet
Nach Einschätzung des GdW würden die Auflagen des GEG Investitionskosten von 61 Milliarden Euro in den im Verband organisierten Wohnungsunternehmen in den kommenden 20 Jahren erforderlich machen. Ohne eine stärkere staatliche Förderung sei das für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft nicht leistbar und die Umlage der Kosten auf Mieter unzumutbar.
„Steuerliche Abschreibungen schaffen keine Liquidität für Investitionen“
Die Wohnungsunternehmen verfügten angesichts der bevorstehenden Aufgaben nicht über das Eigenkapital und die Liquidität, für nennenswerten Neubau und gleichzeitig durchzuführende tiefgreifende Sanierungen und Heizungstausch. Es sei nicht möglich, dass sie allein auf Basis der geplanten Grundförderung (30 %) den Heizungsaustausch stemmen. Daher müsse die angekündigte Förderung für privaten Wohnraum eins zu eins auf die Wohnungsunternehmen übertragen werden.
Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten seien keine gleichwertige Lösung, da den Wohnungsunternehmen weiterhin die Liquidität für die gigantischen Investitionen fehle. Zudem gebe es allein unter den GdW-Unternehmen 1.400 steuerbefreite Genossenschaften, die nicht einmal theoretisch hiervon profitierten.
„Fördergeld muss von umlegbaren Kosten abgezogen werden“
GdW und Mieter kritisieren weiterhin, dass es Vermietern weiterhin frei stehe, ob sie eine Förderung in Anspruch nehmen oder die Kosten einfach im Rahmen der Modernisierungsumlage an die Mieter weitergeben. Es müsse jetzt klar geregelt werden, dass Vermieter die Förderung gesetzlich verpflichtender Maßnahmen von den umgelegten Kosten abziehen müssen, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich in Anspruch genommen haben oder nicht.
Wie sich die Mieten voraussichtlich entwickeln
Nach den vom GdW beauftragten Berechnungen würden die Kosten des vom GEG eingeforderten Heizungstausches ohne Förderung über die Modernisierungsumlage zu einer durchschnittlichen Mieterhöhung von 1,87 Euro pro Quadratmeter führen. Würde die Grundförderung von 30 Prozent gewährt, würde sich dies auf 1,21 Euro verringern. Mit einer Förderung von 50 Prozent – die den Kleinvermietern und Eigentümern gewährt wird – würde die Mieterhöhung auf durchschnittlich 0,77 Euro pro Quadratmeter sinken.
Mit dieser Förderung wäre das Ziel einer warmmietenneutralen Sanierung zumindest näher gerückt und die Akzeptanz von Millionen Mietern für die Energiewende im Gebäude massiv erhöht, so die Einschätzung von GdW und Mieterbund.
Das gemeinsame Positionspapier von GdW und Deutscher Mieterbund lesen Sie hier.
(Red.)