Die meisten Eigentümer haben kein Geld für einen Heizungstausch
Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) hat die Umfrage im März durchführen lassen. 1.600 Haus- und Immobilienverwaltungen haben sich beteiligt. Die Ergebnisse: Über 96 Prozent der Immobilienverwaltungen sehen Wohnungseigentümergemeinschaften nicht in der Lage, umfassende energetische Sanierungen vorzunehmen. 87 Prozent der Verwaltungen schätzen zudem, dass die Erhaltungsrücklagen nicht ausreichen, um ältere Heizungen auszutauschen. Weit über 90 Prozent gehen weiter davon aus, dass Eigentümer nicht in der Lage sein werden, deutlich höhere Rücklagen zu leisten oder sogenannte Sonderumlagen zahlen zu können.
88 Prozent der befragten Immobilienverwaltungen geben an, vor dem Hintergrund zukünftiger Sanierungsaufgaben, den Gemeinschaften eine Erhöhung der Erhaltungsrücklagenzahlungen vorzuschlagen. Im Durchschnitt soll die Erhöhung bei rund 59 Prozent liegen. Gleichzeitig sehen mehr als 90 Prozent die Gefahr, dass einzelne Eigentümer finanziell nicht in der Lage sein werden, deutlich höhere Rücklagen bzw. eine entsprechende Sonderumlage zu zahlen.
In den Verwaltungen fehlt Know-how und Personal
Neben der geringen Finanzkraft ihrer Kunden verweisen die befragten Verwaltungen auch auf Defizite in der eigenen Unternehmensorganisation. 85 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, über zu wenig Personal zu verfügen, um energetische Sanierungsmaßnahmen begleiten und umsetzen zu können. Über 58 Prozent gehen davon aus, dass ihr Unternehmen dafür nicht ausreichend qualifiziert ist und begründen dies mit dem entsprechend fehlendem Fachpersonal.
GEG-Novelle bringt neue Dokumentationspflichten für Verwalter
Die Defizite bei der Qualifikation und Personalausstattung in vielen Immobilienverwaltungen dürften zunehmend an Brisanz gewinnen, weil die jetzt vorliegende Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nicht nur ein Verbot des Einbaus neuer fossiler Heizungen vorsieht. Ab Anfang 2024 sollen auf Verwaltungen auch neue administrative Aufgaben zukommen. Die GEG-Novelle sieht nämlich im Fall von Gasetagenheizungen die Pflicht vor, umfassende Informationen über Alter, technische Eigenheiten und Zustand dieser Anlagen im Sondereigentum zu erfassen.
Thomas Engelbrecht
