Kabinett verabschiedet Solarpaket

Jährlicher Zubau von PV-Anlagen soll sich verdreifachen

Die Bundesregierung hat im Kabinett das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Solarpaket beschlossen. Die Maßnahmen sollen den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen.

Balkon- oder Steckersolaranlagen sollen leistungsfähiger werden, und für die Inbetriebnahme soll nur noch eine statt wie bislang zwei Anmeldungen erforderlich sein. Foto: Adobestock/Robert Poorten
Balkon- oder Steckersolaranlagen sollen leistungsfähiger werden, und für die Inbetriebnahme soll nur noch eine statt wie bislang zwei Anmeldungen erforderlich sein. Foto: Adobestock/Robert Poorten

Um das Ziel von 215 GW Photovoltaik bis 2030 zu erreichen, soll der jährliche Zubau verdreifacht werden, von 7,5 GW im Jahr 2022 auf 22 GW im Jahr 2026. Der Zubau soll nach den Vorstellungen des Wirtschafts- und Klimaschutzministeriums etwa zur Hälfte auf Dächern und in der Fläche erfolgen.

Weniger Hürden für Mieterstrom und Balkonsolaranlagen

Ein Schwerpunkt im Solarpaket liegt auf der Teilhabe von Bürgern am PV-Ausbau. So werden zum einen die Regelungen für die gemeinsame Nutzung von PV-Anlagen zum Beispiel auf einem Mehrfamilienhaus stark vereinfacht: Mit der sogenannten „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ werde es ermöglicht, Sonnenstrom innerhalb eines Gebäudes gemeinsam und unbürokratisch zu nutzen – ohne wie bisher alle Pflichten eines Stromversorgers erfüllen zu müssen. Gleichzeitig werde Mieterstrom vereinfacht und auch für Gewerbegebäude ermöglicht.
Zum anderen werden die Regeln für sogenannte Stecker- oder Balkonsolaranlagen deutlich vereinfacht: Statt zwei Anmeldungen wie bisher wird in Zukunft lediglich eine stark vereinfachte Anmeldung erforderlich sein und auf den Einbau eines neuen Zählers muss nicht mehr gewartet werden – ein rückwärtslaufender Zähler wird bis dahin vorübergehend geduldet. Schon heute brauchen Verbraucher für die Installation weder eine Genehmigung noch einen Elektriker für die Inbetriebnahme.

Balkon-PV soll Privileg im WEG werden

Balkon-PV soll in den Katalog privilegierter Maßnahmen ins Wohnungseigentumsgesetz aufgenommen werden. Damit hätten Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch darauf, dass der Gemeinschaft dem Betrieb ihrer Balkon-PV-Anlage zustimmt. Diesen Teil der PV-Strategie hat das zuständige Bundesjustizministerium bereits in seinen Entwurf zur Novelle des WEG eingearbeitet

Genau wie das Gesetz zu kommunalen Wärmewende und das Gebäudeenergiegesetz soll das Solarpaket am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Zuvor muss die Solarreform im Herbst im Bundestag beraten werden.

Details zur Ausbaustrategie der Bundesregierung für mehr Solarstrom lesen Sie hier

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