Referentenentwurf liegt vor

Justizministerium schafft Grundlage für virtuelle Eigentümerversammlung

Die Pandemie hat der hybriden Eigentümerversammlung den Weg geebnet. Jetzt will das Justizministerium mit einer Gesetzesänderung auch die rein virtuelle Versammlung im Wohnungseigentumsrecht verankern.

Virtuelle Eigentümerversammlungen ersparen Zeit, Arbeit und Kosten. Kritiker sehen aber das Stimmrecht gefährdet. Foto: Adobestock/Rido
Virtuelle Eigentümerversammlungen ersparen Zeit, Arbeit und Kosten. Kritiker sehen aber das Stimmrecht gefährdet. Foto: Adobestock/Rido

Das Bundesjustizministerium hat einen Referentenentwurf für ein erweitertes Wohnungseigentumsgesetz vorgelegt. Der § 23 des WEG soll durch folgenden Absatz 2a ergänzt werden:

„Die Wohnungseigentümer können mit mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschließen, dass die Versammlung innerhalb eines Zeitraums von längstens drei Jahren ab Beschlussfassung ohne physische Präsenz der Wohnungseigentümer und des Verwalters an einem Versammlungsort stattfindet oder stattfinden kann (virtuelle Wohnungseigentümerversammlung). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung muss hinsichtlich der Teilnahme und Rechteausübung mit einer Präsenzversammlung vergleichbar sein.“

Damit solle eine Beschlusskompetenz für die Eigentümer für virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen geschaffen werden. Zur Begründung heißt es im Referentenentwurf: Der organisatorische, zeitliche und finanzielle Aufwand für die Durchführung von Versammlungen verringere sich. Es entfielen Fahrzeiten, es entstünden keine Kosten für die Anmietung von Versammlungsräumen und Übertragungstechnik wie bei hybriden Versammlungen. Auf Seiten der Verwaltungen reduziere sich der Personalaufwand.

VDIV: „Entwurf ist kurz, knapp und gut“

Der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) begrüßt die gesetzliche Grundlage für die virtuelle Eigentümerversammlung uneingeschränkt. „Der vorliegende Entwurf ist kurz, knapp und gut – und er vereinfacht das Wohnungseigentumsrecht“, so die erste Reaktion von VDIV-Geschäftsführer Martin Kaßler. Das hohe Beschluss-Quorum von 75 Prozent Zustimmung der Eigentümer zur virtuellen Versammlung sorge dafür, so Kaßler weiter, dass die breite Mehrheit dafür stimmen muss. Wie bisher auch könnten Eigentümer, die nicht an der Versammlung teilnehmen, von ihrem Vollmachtsrecht Gebrauch machen. Niemand werde also ausgeschlossen. Die Möglichkeit der reinen Online-Versammlung könne trotz Personalmangels die professionelle Verwaltung von kleineren Gemeinschaften weiterhin sicherstellen.

WiE: „Ausgrenzung älterer und nicht-onlineaffiner Eigentümer“

Dass die virtuelle Versammlung in Zukunft mit einer Dreiviertel-Mehrheit der Eigentümer beschlossen werden kann, empört den Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE). Dessen Einwände und Bedenken seien durch das FDP-geführte Bundesjustizministerium „in den Wind geschrieben“ worden, beklagt WiE-Vorstand Gabriele Heinrich. Sie sieht eine einseitige Bevorzugung von Verwaltungen und Wohnungswirtschaft, denen die Arbeit leichter gemacht werden solle. Wohnen im Eigentum fürchtet von jeher um die Mitbestimmungsrechte der Eigentümer. Die Tür der Präsenzteilnahme sei immer offen zu halten. „Niemand sollte ausgeschlossen werden, nur weil er kein Internet nutzt oder nicht die notwendige Technik hat, gibt der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Justizministeriums zu bedenken.

„Digitalisierung darf Versammlung nicht entwerten“

Wohnen im Eigentum beruft sich auf mehrere Richter, Professoren und Fachjuristen, die im vergangenen Jahr davor gewarnt hätten, dass die reine Online-Versammlung vor allem ältere sowie online unerfahrene Eigentümer benachteiligen könnte. „Die Mitbestimmungsrechte müssen persönlich ausgeübt werden können“, heißt es in dem Offenen Brief, der in der Zeitschrift für Miet- und Raumrecht erschienen sei. Die Eigentümerversammlung dürfe nicht „zu Gunsten falsch verstandener Digitalisierungsziele entwertet werden“. Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO) sowie die Bundesdelegiertenversammlung der Liberalen Senioren hätten sich gegen die reine Online-Eigentümerversammlung ausgesprochen. Solange es für die analoge Teilhabe einen Bedarf gebe, müsse es auch ein Recht darauf geben. (Red.)

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...
Printer Friendly, PDF & Email
25.1.2024
Kommt die rein virtuelle Eigentümerversammlung?
Der Bundestag hat in erster Lesung über ein Gesetz für die rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlung diskutiert. Nach kurzer Debatte wurde der Entwurf an den Rechtsausschuss überwiesen, der...
23.2.2024
Anhörung im Rechtsausschuss
Ob Wohnungseigentümerversammlungen künftig ausschließlich virtuell stattfinden sollen, wenn 75 Prozent der Eigentümer dies so wollen, ist unter Sachverständigen umstritten. Das wurde während einer...
19.1.2024
Virtuelle Eigentümerversammlung
Wohneigentümergemeinschaften können sich in Präsenz und hybrid treffen. Die rein virtuelle Eigentümerversammlung wäre eine weitere Option. Jede WE-Gemeinschaft könne die Form ihrer Zusammenkunft...
27.9.2024
Immobilienverwaltung
Der Bundesrat hat am 27.09. 24 einer wichtigen Gesetzesänderung zugestimmt: Mit dem Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen wird die Möglichkeit geschaffen, diese künftig rein...
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
29.4.2024
Bundestag beschließt Solarpaket 1
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Solarstromproduktion in Deutschland beschleunigt und der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Wohnungsunternehmen...