Eigentümer und Verwalter brauchen endlich Rechtssicherheit
Etwa 70 Prozent der Eigentümerversammlungen sind nach Verbandsschätzung allein im vergangenen Jahr ausgefallen. Die vorherige Bundesregierung hatte die Versammlungspflicht aufgehoben – jedoch nicht die Möglichkeit der Online-Versammlung geschaffen. Die Sonderregel gilt vorerst bis Ende August 2022.
Pandemiebedingt ist es bereits seit mehr als zwei Jahren kaum möglich, Eigentümerversammlungen durchzuführen und damit Beschlüsse für notwendige Gebäudesanierungen zu erlangen. Die verschobenen und sich verteuernden Sanierungen stehen konträr zu den Klimazielen der Regierung.
Was in reinen Online-Meetings beschlossen wird, ist innerhalb der gesetzlichen Fristen anfechtbar. Versammlungen in hybrider Form sind aufwendig und bedingen einen Beschluss, der zumeist in einer vorhergehenden analogen Versammlung gefasst werden muss. Durch diese Hürden stehen die Sanierungen still – während die Handwerker- und Materialpreise steigen.
Sanierungsarbeiten werden teurer
Nicht nur der Zustand der Gebäude und der sich verlangsamende Fortschritt hinsichtlich des Klimawandels leiden. Auch die Eigentümer selbst haben durch die nichtgefassten Beschlüsse Nachteile. Die Preise für Handwerker und Material steigen, bereits angefragte und geplante Maßnahmen müssen erneut angefragt und durch den späteren Zeitpunkt der Beschlussfassung verteuert beauftragt werden. Wenn die Regierung nicht schnell eingreift, sind weitere staatliche Förderungen und Zuschüsse notwendig, um Eigentum zu erhalten und Eigentümern nicht noch mehr zu schaden.
Nach Auffassung des VDIV Deutschland müsse die Bundesregierung endlich reagieren.
Quelle: VDIV
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