Kleine Balkon-Solaranlagen sind genehmigungsfrei – aber nicht in Hochhäusern
Laut einem Bericht des Rundfunks Berlin-Brandenburg rbb lehnen die landeseigenen Wohnungsunternehmen in Berlin unisono diese Solaranlagen in den so genannten „Sonderbauten“, zu denen Hochhäuser zählen, ab. Es sei „sehr aufwendig, Bauanträge zu stellen, weshalb wir dies auch in Zukunft für die Balkonkraftwerke nicht anbieten können“, heißt es nach Angaben des rbb in einer Stellungnahme der degewo.
Brandschutz kann Installation unmöglich machen
Aus Sicht von Verbänden der Wohnungswirtschaft ist diese Einschränkung für Hochhäuser berechtigt. So hätten die Häuser mehr Lasten zu tragen und auch seien dort höhere Brandschutzanforderungen zu stellen: "Man muss die Menschen, wenn es zu Rettungen kommt – etwa bei Bränden, auch aus den Gebäuden retten können“, heißt es. Ein Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sagte gegenüber dpa, eine Installation der Solaranlagen bei Hochhäusern sei schon deshalb weitaus schwieriger, weil Haftungsfragen ungeklärt seien. Hintergrund sind mögliche Schäden, wenn etwa Anlagen aus größerer Höhe abstürzen. Der Verband hat rund 340 Mitgliedsunternehmen in Berlin und Brandenburg.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen erklärte, sie prüfe zukünftige Verfahrenserleichterungen. Denn den Einbau individueller Solaranlagen will Berlin unbedingt unterstützen, daher bezuschusst der Senat seit dem 10. Februar all jene mit bis zu 500 Euro, die ein PV-Modul auf ihrem Balkon installieren. Für die Förderung dieser Balkonkraftwerke stehen der Politik Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro zur Verfügung. Laut Stromnetz Berlin befanden sich Ende Januar rund 1.900 dieser Module auf Berliner Balkonen.
Balkonkraftwerke: Was ist gesetzlich zu beachten?
Der Verband Deutscher Immobilienverwalter (VDIV) hat auf seiner Website zusammengestellt, welche Voraussetzungen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer erfüllen müssen, wenn sie auf ihrem Balkon oder der Terrasse Stecker-Solar-Module nutzen wollen.
Demnach müssen Eigentümer grundsätzlich die Gestattung beantragen. Über den Antrag entscheidet die Eigentümerversammlung.
Welche technischen Varianten gibt es?
Grundsätzlich sind zwei Varianten denkbar, wie die Module aufgestellt werden können: Sie können auf der Außenseite der Balkonbrüstungen montiert werden oder auf dem Balkon, einer Terrasse oder Dachterrasse aufgestellt werden. Meist wird das Photovoltaikmodul mit der zur Wohnung gehörenden Stromleitung verbunden. Hier stellen sich technische Fragen, die der beantragende Eigentümer seiner WEG zu erläutern hat und die das Ob und Wie der Gestattung beeinflussen: Wer nimmt die Installation vor, in welchen Stromkreislauf wird eingespeist und lässt der Bestandsschutz eine Installation zu?
Ein genereller Anspruch auf die Gestattung besteht nicht. In manchen Einzelfällen wird er sich vielleicht begründen lassen, beispielsweise nach § 20 Abs. 3 WEG: Hiernach kann eine Gestattung verlangt werden, wenn alle Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung beeinträchtigt würden, einverstanden sind.
Mieter benötigen Zustimmung des Vermieters
Der Bundesverband Verbraucherzentralen e.V. weist darauf hin, dass Mieter vor dem Anbringen des Moduls an der Balkonbrüstung oder der Hauswand eine Zustimmung der Vermieter brauchen. Auf einem Balkon oder der Terrasse kann ein Modul ohne Zustimmung aufgestellt werden.
Die Komponenten des Kleinkraftwerks
Stecker-Solargeräte setzen sich aus Standard-Solarmodulen und einem Wechselrichter zusammen, der den Gleichstrom der Solaranlage in 230-Volt-Wechselstrom für den Haushalt umwandelt. Der selbsterzeugte Strom fließt so in die Steckdose am Balkon und versorgt von dort Fernseher, Kühlschrank oder Waschmaschine, die an anderen Steckdosen in der Wohnung angeschlossen sind.
Nachfrage nach Solaranlagen hält sich in Grenzen
Während sich die Befürworter kleiner Solaranlagen einen Run erhofft haben, können bislang Wohnungsunternehmen allerdings noch keine große Nachfrage bei Mietern feststellen, heißt es in einem dpa-Bericht. Ohnehin gebe es Bedenken, wie gut solche Balkon-Kraftwerke funktionieren. Ein Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) sagte gegenüber dpa, es gebe nach seiner Einschätzung lediglich eine Handvoll Anfragen von Mietern in Berlin. Ähnlich sei es in Brandenburg.
Der Verbandsvertreter bezweifelt ohnehin, mit den Balkon-Kraftwerken nun der Stein der Weisen gefunden zu haben. „Man muss auch schauen, ob es sich lohnt“. Es ließen sich zwischen fünf und zehn Prozent des jährlichen Strombedarfs decken. Der Preis amortisiere sich nach etwa zehn Jahren. Unklar sei allerdings, ob die Anlagen so lange funktionierten oder vorher schon kaputtgingen.
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