Errichtet werden dort Schnellladesäulen mit knapp 100 Ladepunkten. Da sich Gewerbeimmobilien wie Einkaufszentren, Fachmärkte oder Bau- und Gartenmärkte gut für Ladeinfrastruktur eignen, soll die Kooperation zukünftig auf weitere Standorte ausgeweitet werden.
Die Berlinova möchte mit dieser Maßnahme einen wichtigen Beitrag für die Elektromobilität leisten. Ein entsprechender Rahmenvertrag wurd mit Vattenfall unterzeichnet. Nach dem Vertrag darf Vattenfall auf Flächen der Immobiliengesellschaft öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur errichten.
berlinovo ist eine Beteiligung des Landes Berlin. Im Bestand des Unternehmens befinden sich 176 Objekte.
Quelle: Berlonovo
Ladeinfrastruktur wird zur Pflicht in Wohnimmobilien – Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG)
Mit dem Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetz (GEIG) folgt die Bundesregierung den geltenden Gebäuderichtlinien der EU. In neu errichteten Wohngebäuden, die mehr als fünf Stellplätze besitzen, muss nun dafür gesorgt werden, dass jeder Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vorbereitet wird.
Außerdem gilt diese Regelung, wenn ein Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen im größeren Stil saniert wird und dabei die Stellplätze oder die Elektroinstallation des Hauses modernisiert werden. Hier werden Vermieter:innen und Hausverwaltungen angesprochen, die solche Maßnahmen planen oder koordinieren.
Möglich sind Quartierslösungen, wobei räumlich im Zusammenhang stehende Gebäude die Anforderungen gemeinsam erfüllen können. So können beispielsweise von Bewohner:innen aus verschiedenen Objekten genutzte Tiefgaragen die Vorgaben des Gesetzes erfüllen
Seit dem 10. März 2021 muss das Gesetz eingehalten werden, wobei das Datum des Bauantrags oder der Bauanzeige ausschlaggebend ist.
Quelle: HEIMLADEN GmbH
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