Ladeplätze in neuen Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen
Seit 2020 sichert das Gesetz zur Wohneigentumsmodernisierung (WeMoG) Mietern einen Rechtsanspruch auf die Installation einer Ladestation an ihrem Stellplatz. Grundsätzlich bedeutet das: Vermieter müssen dem Antrag auf die Installation einer Wallbox oder Ladesäule in der Regel zustimmen – vorausgesetzt, dieser Stellplatz ist im Mietvertrag ausdrücklich als Teil der Mietsache ausgewiesen.
Ferner schreibt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für alle neuen Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen vor, dass jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden muss.
Was eine gute Nachricht für umweltbewusste Mieter und die Mobilitätswende darstellt, sorgt bei Vermietern und Immobilienverwaltern zunächst für Kopfzerbrechen. Von der Bedarfsanalyse und Wahl der richtigen Stromanschlussart über die Anmeldung beim Netzbetreiber bis hin zum Lastmanagement gilt es, eine Vielzahl von technischen Details zu beachten. Und dann wäre da noch der Verwaltungsaufwand: Vor allem die korrekte Abrechnung des Ladestroms birgt einige Fallstricke. Wenn die Eigentümergemeinschaft beispielsweise einzelne Abrechnungsverträge abschließt, wird unter Umständen die Gewerbesteuer fällig.
Doch angesichts der Komplexität gibt es auch einige Lichtblicke für Vermieter und Immobilienverwalter:
- Da die Installation einer Ladeinfrastruktur juristisch zu den Modernisierungen zählt, dürfen Vermieter gemäß § 559 BGB eine Modernisierungsmieterhöhung vornehmen.
- Tendenziell setzen laut Analysen der Kfw eher einkommensstarke Haushalte jüngeren Alters auf Elektromobilität. Wenn Vermieter Ladeinfrastruktur bereitstellen, steigern sie den Wert und die Attraktivität ihrer Immobilie in den Augen einer äußerst begehrten Mietergruppe.
- Der Ladestrom lässt sich unkompliziert in die Nebenkostenabrechnung des Mieters integrieren. Dazu wird die Leitung der Ladestation direkt hinter dem Zähler der Mietwohnung angeschlossen. Authentifizierungsmechanismen wie Ladekarten verhindern, dass der Strom unbefugt „angezapft“ wird.
- Inzwischen stehen Vermietern kompetente Partner zur Seite, die nicht nur technische und rechtliche Beratung anbieten, sondern mit ihrem Service die gesamte Komplexität des Vorhabens „Ladeinfrastruktur“ abdecken: von der Machbarkeitsstudie über die Integration der Ladeinfrastruktur in die Gebäudetechnik bis hin zur direkten Abrechnung des Ladestroms mit den Mietern.
Das Unterfangen „Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden“ lohnt sich langfristig
Nun haben sich einige Serviceanbieter gegründet rund um Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur. Auf die Bedürfnisse von Hausverwaltungen und Wohnungsunternehmen hat sich der Elektrofachbetrieb ChargeOne spezialisiert. Um Vermieter, Hausverwalter und Facility Manager zu entlasten, entwickelten die Firma aus München das Mietmodell „Charging as A Service“.
Das Modell deckt von Anfang bis Ende alle Maßnahmen ab: Von der Bedarfsanalyse über die Planung, die Hardware, deren Installation, die Integration in die Gebäudesystemtechnik bis hin zum fortlaufenden Betrieb der Ladestationen. Durch die Installation einer Ladeinfrastruktur leisten Vermieter und Immobilienverwalter nicht nur einen handfesten Beitrag zur Mobilitätswende, sondern stellen ihre Immobilie rechts- und zukunftssicher auf. Mit kompetenten Servicepartnern an ihrer Seite vielleicht sogar ohne Kopfzerbrechen.
Autor: Andreas Braun, Senior Key-Account-Manager bei ChargeOne
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Förderung der Elektromobilität
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