Energiepreise

Mehrwertsteuer auf Erdgas steigt ab 1.01.24

Die abgesenkte Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme soll ab 1. Januar 2024 von 7 % wieder auf 19 % steigen. Aber die Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom sollen um drei Monate bis Ende April 2024 verlängert werden.

die Bundesregierung liebäugelt damit, den seit dem 1. Oktober 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gas in Höhe von 7 Prozent wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 19 Prozent zum Jahreswechsel anzuheben. FOTO: PANASONIC/ OWEN PRICE/
die Bundesregierung liebäugelt damit, den seit dem 1. Oktober 2022 geltenden ermäßigten Mehrwertsteuersatz auf Gas in Höhe von 7 Prozent wieder auf seine ursprüngliche Höhe von 19 Prozent zum Jahreswechsel anzuheben. FOTO: PANASONIC/ OWEN PRICE/

Laut Medienberichten hat das Bundeskabinett am 11. Oktober 2023 beschlossen, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme drei Monate früher als ursprünglich beschlossen bereits ab 1. Januar 2024 wieder von 7 % auf den regulären Satz von 19 % anzuheben. Entsprechende Pläne von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) waren bereits Ende August 2023 bekannt geworden. Der Rückfall auf 19 % Umsatzsteuer verteuert Erdgas um 11,2 %.

Für eine Verlängerung der Preisbremsen wird gesondert entschieden werden.

Inmitten der Heizperiode Winter 2023/24: höhere Gaspreise

Erwartungsgemäß freuen sich Mieter:innen und Vermietende über diese Nachricht nicht. Das Finanzministerium verweist indes darauf, dass die Senkung der Energiepreise als Reaktion auf die prekäre Versorgungslage im Zuge des Krieges Russlands gegen die Ukraine, stets als temporäre Entlastung gedacht war. Im laufenden Jahr hätten sich die Preise stabilisiert, der Energiemarkt hätte sich beruhigt.

Der Bundestag hatte der temporären Steuersenkung am 30.9.2022 zugestimmt. Am 7.10.2022 billigte der Bundesrat das Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen.

Quelle: BDEW, BMF

Eine aktuelle Analyse des Vergleichsportals Verivox zeigt: Die Haushalte in Deutschland profitieren im Durchschnitt nicht von einer Verlängerung der Energiepreisbremsen, wenn gleichzeitig zum Jahreswechsel wieder der volle Mehrwertsteuersatz auf Gas fällig wird. Unter dem Strich verteuert sich Gas damit sogar geringfügig um 18 Euro im Jahr (0,8 Prozent).

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