Mietbegrenzungen würde Investitionskraft schwächen
Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW teilte dazu mit:
„Es war mit einer Anpassung der bisherigen Regelungen zu rechnen. Und, dass nach Lösungen gesucht wird, um einen zu starken Mietanstieg zu verhindern, verstehen wir auch. Allerdings muss gleichfalls darauf geachtet werden, dass nicht ausgerechnet diejenigen, die schon immer sozial verantwortlich vermietet haben, am Ende in Schwierigkeiten kommen.
Im Einzelnen gilt Folgendes:
1. Eine solche Regelung trifft dummerweise diejenigen viel härter, die bewusst mit niedrigen Mieten gearbeitet haben. Denn ‚ihre‘ maximale Erhöhung von acht Prozent auf die Grundmiete in drei Jahren bedeuten z.B. bei einer Durchschnittsmiete von 5,50 Euro pro Quadratmeter mit 0,44 Euro eben nur die Hälfte gegenüber den teureren Mieten von 11 Euro (0,88 Euro) aufwärts.
2. Das ist bedeutsam, wenn es um die Kostensteigerungen geht, die die Wohnungsunternehmen im Personalbereich, vor allem aber bei der Instandhaltung (Inflationsrate und Baukostenentwicklung) haben. Mit 88 Cent pro Quadratmeter kann man dies eher abpuffern als mit 44 Cent pro Quadratmeter. Dies schwächt ausgerechnet die Investitionskraft der sozial verantwortlichen Vermieter mit ihren klar unterdurchschnittlichen Mieten; und dies in Zeiten, in denen gerade durch den Klimaschutz zusätzlich gewaltige Zukunftsinvestitionen gefordert sind.
Daher sollte unter anderem auch stärker über indexierte Mietmodelle nachgedacht werden. Hier könnten sowohl die Inflationsrate, die Baukostenentwicklung aber genauso die Einkommensentwicklung der unteren 50 Prozent der Erwerbstätigen eine Rolle spielen.
3. Es fehlt eine korrespondierende Regelung zur Mietpreisbremse, mit der das Grundproblem – der fehlende Wohnraum – adressiert wird.
Hier wäre eine klare Koppelung der Kappungsgrenzgebiete sowohl mit einer Verpflichtung der Länder für eine höhere Wohnungsbauförderung als auch einer Verpflichtung der Kommunen, mehr bezahlbares Bauland zu schaffen, notwendig. So wird lediglich versucht, den Mangel besser zu verwalten.
Stellvertretend für viele ähnliche Rückmeldungen hier die Stellungnahme einer Wohnungsgenossenschaft: ‚Unsere sehr moderate Mietpreisgestaltung bringt uns angesichts starker Kostensteigerungen und der Vorgaben zur Energieeinsparung in die ohnehin schon schwierige Situation, dass wir Investitionen aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit durch Gegenfinanzierung mit anderen ertragsstärkeren Gebäuden ermöglichen müssen. Durch die diskutierten weiteren Begrenzungen wird dieser Handlungsspielraum deutlich eingeschränkt. Deshalb ist diese Reduzierung schwer mitzutragen.‘“
Quelle: GdW
weiterlesen:
IVV-Fachartikel: Wie ist die Vergleichsmiete gerichtlich zu vermitteln?
Reform des Mietspiegels: Jetzt gilt die Auskunftspflicht