Der CO2-Preis wird auf Erdgas, Heizöl, Benzin und Diesel erhoben. Bis zum Jahr 2025 wird er von 25 Euro pro Tonne CO2 auf 50 Euro pro Tonne CO2 steigen.
Vorschriften der bundesweiten Solardachpflicht
Die beantragte und gescheiterte Solardachpflicht sah vor, dass alle Neubauten ab 2022 sowie größere Dachsanierungen ab 2023 mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Durch Unstimmigkeiten in der Großen Koalition wurde die Pflicht für Solardächer jedoch aus dem „Klimaschutz-Sofortprogram 2022“ gestrichen. In dem Programm ist weiterhin vorgesehen, dass energetische Gebäudesanierungen sowie der klimagerechte soziale Wohnungsausbau gefördert werden sollen. Diese Punkte blieben vom Kippen der Solardachpflicht unberührt und sind im Budgetentwurf für das Jahr 2022 berücksichtigt.
Warum ist die Solardachpflicht gescheitert?
Die Idee einer Solardachpflicht ist zwar nachhaltig, da auf diese Weise mehr umweltfreundlicher Strom produziert würde, allerdings ist sie mit hohen Kosten verbunden, die nicht jeder Hauseigentümer stemmen kann. Eigentümer dennoch zu einer solchen Installation zu verpflichten, wäre nicht finanzierbar gewesen. Aus diesem Grund ist die bundesweite Solardachpflicht vorerst gescheitert. Bis auf weiteres steht es Hausbesitzern frei, ob sie eine Solaranlage auf ihrem Dach in Betrieb nehmen möchten.
In diesen Bundesländern gibt es bereits eine Solardachpflicht
Mehrere Bundesländer haben im Sinne des Klimaschutzes bereits eine Solardachpflicht eingeführt oder diskutieren darüber. Die Vorreiter sind:
Schleswig-Holstein plant eine Solardachpflicht für Nicht-Wohngebäude sowie für Großparkplätze. Im Herbst 2021 ist mit einer Entscheidung zu rechnen.
In Hamburg werden ab 2023 alle Neubauten zwangsläufig mit einem Solardach ausgestattet werden müssen. Ab 2025 gilt die Pflicht auch für Dächer, die saniert werden. Wenn sich die Photovoltaik-Anlagen nach 20 Jahren nicht amortisieren, entfällt jedoch die Pflicht. Des Weiteren müssen seit Mitte 2021 beim Einbau neuer Heizungen 15 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energien erzeugt werden.
Bremen und Bremerhaven sollen bis 2030 zu „Solar Cities“ werden. Es sollen auf allen Dächern Solaranlagen installiert werden. Aktuell feilt das Bundesland an der Umsetzung dieses Vorhabens.
In Berlin müssen ab dem 1. Januar 2023 alle Gebäude – sowohl private Wohnhäuser als auch gewerblich genutzte Immobilien – bei Neubauten und grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage installieren.
Bayern diskutiert über eine Solardachpflicht auf privaten Wohnhäusern und könnte diese im Jahr 2022 beschließen. Bisher gibt es bereits eine Pflicht für Photovoltaikanlagen auf gewerblich genutzten Gebäuden.
Baden-Württemberg: Die grün-schwarze Regierung hält an dem Entwurf der Solardachpflicht fest. Sie gilt für Neubauten ab dem 1. Mai 2022 sowie für grundlegende Dachsanierungen ab dem 1. Januar 2023. Darüber hinaus müssen auf Gebäuden, die zu maximal fünf Prozent zum Wohnen genutzt werden, wie zum Beispiel Bürogebäude und Einkaufszentren, mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden.
Duldungspflicht von Solardächern
Einen Ausweg aus dem Finanzierungsdilemma bietet die sogenannte Duldungspflicht von Solardächern. Diese besagt, dass auf den Dächern von Hauseigentümern Solardächer installiert werden dürfen – sie werden von den Hausbesitzern geduldet. Im Gegenzug wird die Anlage von den Kommunen oder anderen Dritten finanziert und der Hausbesitzer am Erlös beteiligt. Auf diese Weise könnten alle Dächer im Sinne des Umweltschutzes genutzt werden, ohne dass bei Privatleuten hohe Kosten durch die Anschaffung der Anlage entstehen.
(BILD: Pixabay Maria Godfrida)
Rechtlich stehen einer Duldungspflicht nur wenige Hürden im Weg, da sie juristisch als Inhalts- oder Schrankenbestimmung des Eigentums ausgelegt werden kann. Die Pflicht wäre darüber hinaus verhältnismäßig, da ihr Zweck – der Klimaschutz – legitim und die Maßnahme geeignet wäre.
Bevor es so weit ist, müssen jedoch Haftungsfragen geklärt und alternative Wege geprüft werden, die weniger stark in das Leben und den Besitz der Menschen eingreifen. Eine weitere Hürde stellt die Individualität der Dächer dar, wodurch pauschale Installationen erschwert werden. Darüber hinaus entfallen mit der Nutzung von Solar- und Photovoltaikanlagen andere Nutzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Dachterrassen oder -begrünungen. Ebenso wird eine Aufstockung des Wohngebäudes erschwert, da die Anlage zu diesem Zwecke abgebaut und anschließend neu installiert werden muss. Wie es mit einer eventuellen Solardachpflicht oder einer Duldungspflicht weitergeht, bleibt abzuwarten.
Quelle: Immonet.de | Informationen zu Photovoltaik- und Solarthermieanlagen
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