Sanierung und Solardachpflicht - Was plant die Politik?
Eine erste Auswahl der geplanten Projekte:
Gebäudestandards und -förderung
Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen soll mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes eine verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen geschaffen werden. Damit sollen die Bereiche Neubauten und Gebäudesanierungen auf das Ziel der Klimaneutralität 2045 sowie einen deutlich reduzierten Energiebedarf ausgerichtet werden.
Die Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll umgesetzt werden: Ab 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf der Basis von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energien betrieben werden. Fehlinvestitionen, die nicht mit den Klimazielen der Bundesrefgierung vereinbar sind, sollen möglichst vermieden werden. Parallel dazu wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude angepasst; sie wird die neuen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes flankieren und bis 2025 den Markt durch effiziente Anreize an diese Schritte heranführen.
Ende August 2021 legte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden vor: Wegen der bislang nur in wenigen Bundesländern vorgenommen gesetzlichen Regelungen ist eine bundesgesetzliche Beschleunigung des Ausbaus solarer Strahlungsenergie unabdingbar.
Stellungnahme ZIA
Der Zentrale Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat seine Unterstützung bei den am 11. Januar angekündigten Maßnahmen von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck zugesagt.
ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner lobte die Abschaffung der EEG-Umlage ebenso wie die von Habeck in Aussicht gestellten Verbesserungen beim Thema Mieterstrom.
„Eine allgemeine Solarpflicht auf den Dächern ist zu pauschal. Wir brauchen eine sinnvolle Einzelbetrachtung, auf welchen Gebäuden eine Solarisierung auch wirklich nützt. Hierzu stehen wir gerne mit unserer Expertise bereit.“ Auch dürfe, so Mattner, nicht wieder der Fehler einer Fokussierung bei der Sanierung auf die Gebäudehülle gemacht werden. „Es geht darum, die Fördermittel dort reinzustecken, wo sie den größten Nutzen entwickeln. Unser Gutachten zeigt, dass eine Sanierung der Außenfassaden mit Dämmung kaum ökologische Effekte zeitigt. Anstatt einer reinen Fokussierung auf die Gebäudehülle sollte das BMWi einen guten Mix aus Einbindung erneuerbarer Energien, effizienter Anlagentechnik, Betriebsoptimierung und zielführenden Gebäudestandards kombinieren“, so Mattner.
Quellen: BMWi/ ZIA
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Das Baugewerbe hält die Verdreifachung der Anstrengung höchst ambitioniert. Um das von der Bundesregierung gesteckte Ziel, jährlich 400.000 neue Wohnungen zu bauen und gleichzeitig die Anstrengungen zur Emissionsminderung zu verdreifachen, zu erreichen, müsse die Bundesregierung die energetischen Anforderungen an neue wie Bestandsgebäude schnellstmöglich konkretisieren und entsprechende Förderprogramme auflegen bzw. bereits vorhandene verändern, teilte der Zentralverband Deutsches Baugewerbe mit.