Vermieter können drei Monate lang nicht kündigen

Was Mieter in der Corona-Krise unbedingt beachten müssen

Der Bundestag hat den Schutz für Mieter in der Corona-Krise erhöht. In der Zeit vom 1. April bis 30. Juni 2020 kann keinem Mieter gekündigt werden, weil er aufgrund von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit seine Miete nur in Teilen oder gar nicht zahlen kann.

Das Corona-Virus infiziert auch Mietverhältnisse: Foto: Adobestock/Peterschreiber.Media
Das Corona-Virus infiziert auch Mietverhältnisse: Foto: Adobestock/Peterschreiber.Media

Das Verbot der Kündigung gilt auch für Mieter von Gewerberäumen, denen der Umsatz wegbricht. Der zusätzliche gesetzliche Schutz bedeutet nicht, dass Mieter ein Recht darauf haben, die Miete im genannten Zeitraum nicht zu bezahlen. Die Zahlungen werden lediglich aufgeschoben und müssen nachbezahlt werden. Was also ist zu tun?

  • Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie das sofort Ihren Vermieter wissen lassen.
  • Sofern Sie Mieter bei einem kommunalen oder landeseigenen Wohnungsunternehmen, bei einer Genossenschaft oder einem großen privaten Vermieter sind, können Sie davon ausgehen, dass versierte Mitarbeiter gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden.
  • Sollten in den Monaten April bis Juni Mietschulden auflaufen, so haben Sie bis Juni 2022 Zeit, diese Schulden an Ihren Vermieter zurückzuzahlen.
  • Jetzt ist Solidarität von allen Seiten gefragt. Es wäre unfair, die Miete zurückzuhalten, obwohl es keine finanziellen Engpässe gibt. Das schadet den Mietern, die wenig haben und in der Krise vielleicht gar nichts mehr. Wohnungsunternehmen können nur Entgegenkommen zeigen, solange sie nicht in eine finanzielle Schieflage geraten.
  • Wenn Sie Ihrem Vermieter Einkommensverluste anzeigen, sind Sie zum Nachweis verpflichtet, dass die Verluste Corona-bedingt sind. Das geht entweder mit einer eidesstattlichen Erklärung, dem Nachweis über den Antrag oder die Gewährung staatlicher Leistungen wie Wohngeld oder Nachweise über das Einkommen bzw. die Einkommensverluste.
  • Das Wohngeld wird von den Kommunen ausgezahlt. Anträge müssen Sie daher an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung richten.

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Webinar der IVV: Mietvertrag infiziert? Ändern sich Rechte und Pflichten in der Corona-Krise? Am 15. April 2020, 10-11.30 Uhr

(Red.)

 

 

 

 

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