Beschneidung von Grundrechten in Krisenzeiten
Grundrechte werden in Krisenzeiten beschnitten – diese Einschränkungen müssen jedoch eng an das Ablaufdatum des Ausnahmezustandes gekoppelt sein. Die Einschränkungen in Deutschland sind zeitlich begrenzt. Lockerungs-Regelungen sind eng mit Wissenschaftlern abgestimmt - zum Wohle der Menschen.
Es steht außer Frage, dass eine Tracing App zur Nachverfolgung von Infektionsketten ein wirksames Instrument zur Bekämpfung der Pandemie darstellt. Doch kann sie nur auf freiwilliger Basis eingesetzt werden. Diese Freiwilligkeit jedoch fußt auf Akzeptanz und Vertrauen der Bevölkerung, die nur gewährleistet werden kann, wenn ein Ende der Maßnahmen in Aussicht gestellt wird und der vertrauensvolle Umgang sowie die Anonymisierung der gesammelten Daten gewährleistet wird.
Datenschutz im Homeoffice
Eine weitere Lehre aus der Krise kommt aus dem Bereich der digitalen Arbeit von zu Hause aus. Viele Firmen und Einrichtungen des öffentlichen Lebens, wie beispielsweise Schulen und Universitäten, haben den Betrieb aufgrund der Quarantäne auf Onlineportale ausgelagert. Videokommunikation ist der neue Alltag, Firmendaten sowie Lehrmaterial zirkulieren in großem Stil online.
Für viele Betriebe ging es bei der Entscheidung für den besten Anbieter eher um Schnelligkeit als um Sorgfalt. Die Not zur schnellen Umstellung ließ den Verantwortlichen oft keine Zeit, sich detaillierte Einblicke in die Datenschutzstandards des gewählten Anbieters zu verschaffen. Besonders bei Anbietern aus dem EU-Ausland sind jedoch Bedenken hinsichtlich des angemessenen Datenschutzes angebracht. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU-Länder sind nämlich nicht automatisch an die Regelungen der DSGVO gebunden. Ein US-amerikanisches Unternehmen beispielsweise ist vielmehr dazu verpflichtet, den US-Behörden bei Bedarf Einsicht in ihre Kundendaten zu gewähren. Der Kunde hat dahingehend keine Handhabe – oft erfährt er die Preisgabe seiner Daten noch nicht einmal.
Die Pflicht von Cloud-Betreibern in Deutschland ist es, höchst mögliche Datensicherheit zu gewährleisten. Niemand anderes als der Kunde selbst darf Zugriff auf seine Daten haben - noch nicht einmal der Cloud-Anbieter selber.
Diesen höchsten Ansprüchen stellt sich zum Beispiel der Anbieter uniscon. Alle auf idgard und der sealed platform gespeicherten Daten sind verschlüsselt und den Schlüssel hat nur der Kunde.
Quelle: uniscon GmbH (ein Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe)
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bnm