Kündigungsschutz

"Wohnen ist sicher in Zeiten der Corona-Krise"

Seit heute gilt für Mieterinnen und Mieter ein erweiterter Kündigungsschutz - unter der Bedingung, dass sie ihrem Vermieter glaubhaft machen, dass sie durch Einkommenseinbußen infolge der Corona-Pandemie ihrer Mietzahlung nicht wie gewohnt nachkommen können. Der Kündigungsschutz bezieht sich auf die Monate April bis Juni 2020. Die dadurch auflaufenden Mietschulden müssen aber spätestens bis zum 30. Juni 2022 zurückgezahlt werden. Das haben Bundestag und Bundesrat in der vergangenen Woche beschlossen.  

In der Corona-Krise wollen Wohnungsunternehmen mit individuellen Lösungen besonders Betroffenen helfen. BILD: PIXABAY
In der Corona-Krise wollen Wohnungsunternehmen mit individuellen Lösungen besonders Betroffenen helfen. BILD: PIXABAY

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der rund 3.000 Wohnungsunternehmen vertritt, erklärt, worauf es jetzt ankommt, damit Mieter und Vermieter gemeinsam gut durch die Krise kommen:

Wer in den nächsten Wochen coronabedingte Einkommensverluste zu beklagen hat, sollte sich frühzeitig an seinen Vermieter wenden, um gemeinsam die bestmögliche Lösung zu finden. Hier kommt es darauf an, dass sich im Sinne der Solidarität nur diejenigen melden, die auch tatsächlich finanziell betroffen sind.

Wer wegen der Corona-Pandemie finanzielle Einschnitte erleidet, sollte prüfen, ob Anspruch auf Sozialleistungen besteht. Das kann Arbeitslosen-, Kurzarbeiter- und auch Wohngeld sein. Besteht im Fall von Jobverlust ein Anspruch auf Grundsicherung, sollte ein entsprechender Antrag beim Jobcenter gestellt werden. Infolge einer von Bundestag und Bundesrat ebenfalls vergangene Woche beschlossenen Änderung des Sozialgesetzbuchs können die Ämter in den Kommunen für Anträge, die bis zum 30. Juni 2020 gestellt werden, auf eine Prüfung von Vermögen und Wohnungsgröße verzichten und damit unbürokratische Hilfe für Arbeitslose ermöglichen.

Fatale Kettenreaktion vermeiden

Durch ausbleibende Mietzahlungen darf keine fatale Kettenreaktion in Gang gesetzt werden, von der dann auch Handwerker, Energieversorger und viele Beschäftigte in Wohnungsunternehmen betroffen sind, weil Vermieter hier ihren fälligen Zahlungen nicht mehr nachkommen können. Deshalb sind sowohl Mieter als auch Vermieter dringend auf zusätzliche Unterstützung durch einen solidarischen Sicher-Wohnen-Fonds angewiesen.

Der gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund und vielen weiteren Verbänden geforderte Fonds muss schnell aufgesetzt werden und ab Mai funktionsfähig sein, damit Wohnungsunternehmen nicht aus zu erwartenden finanziellen Engpässen frühzeitig Aufträge stornieren müssen. Bund und Länder müssen den Fonds jetzt umsetzen – ansonsten werden Mieter und Vermieter gemeinsam im Regen stehen gelassen.          

Weitere Infos für Mieter, unter anderem zu Nachweismöglichkeiten, finden Sie in diesem PDF des GdW.

Übersicht: So reagieren die größten Wohnungsunternehmen Deutschlands auf die Corona-Krise.

Übersicht über coronabedingte Regelungen in ausgewählten europäischen Ländern

Webinar der IVV: Mietvertrag infiziert? Ändern sich Rechte und Pflichten in der Corona-Krise? am 15. April 2020, 10-11.30 Uhr

Darf der Vermieter während der Corona-Krise kündigen? Video der Redaktion "Marktcheck" vom SWR (21.04.2020)

Was ist in Zeiten von Corona in Sachen Mietrecht erlaubt? Sind Eigenbedarfskündigungen jetzt rechtens? Darf ein Mieter aus- und umziehen angesichts Ausgangsbestimmungen?

 

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