Befragt wurden 350 Mitgliedsunternehmen des GdW. 44 Prozent von ihnen planen den Bau einer Solaranlage, 38 Prozent melden grundsätzliches Interesse daran an. Eine eine repräsentative Yougov-Befragung im Auftrag des BSW-Solar unter 1.056 Mietern ergab: 59 Prozent dieser Teilnehmer würde es begrüßen, sauberen und günstigen Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen.
Anders als auf Eigenheimen, Gewerbedächern und Freiflächen blieben Solaranlagen auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser bislang eher eine Ausnahme. Mieterinnen und Mieter konnten bestenfalls mittels kleiner „Balkonkraftwerke“ oder Mieterstrom-Modellen, die sich meist nur in größeren Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich darstellen lassen, in sehr begrenztem Umfang von vor Ort erzeugtem preiswerten Solarstrom profitieren. Bei den befragten Wohnungsunternehmen, die bereits Solaranlagen installiert haben, sind im Durchschnitt erst 15 Prozent der Wohngebäude mit Photovoltaikdachanlagen ausgestattet. Von den insgesamt bis zu 75 Gigawatt an technischem Potenzial an Photovoltaik-Leistung auf vermieteten Wohngebäuden wurden bislang nur ein Bruchteil erschlossen.
Leitfaden für Wohnungsunternehmen will bei der Umsetzung helfen
Um Wohnungsunternehmen, Wohneigentümergemeinschaften und Photovoltaik-Projektierer über dieses im Rahmen des Solarpakets der Bundesregierung im vergangenen Jahr neu geschaffene solare Betreiberkonzept zu informieren, haben der BSW-Solar und der GdW einen umfangreichen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erstellen lassen, der untenstehend kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung steht (PDF, 36 Seiten).
Quelle: GdW
Rechtliche Grundlagen bei der Inbetriebnahme einer Solar-Steckeranlage
Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Immer mehr Mieter oder Wohnungseigentümer wollen selbst Steckersolargeräte bei sich installieren. Discounter und Baumärkte werben mit kostengünstigen Angeboten zur Selbstinstallation. Doch die Installation einer solchen Anlage erfordert die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bzw. des Vermieters.
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Martina Eisinger

