Freilich kommt es bei unbebauten Flächen rund um das Grundstück auch auf eine attraktive Gestaltung an. Neben Gehölzen, Sträuchern, Bäumen und Wiesenflächen sollte der Eigentümer auf Einfassungen und Materialien achten. Die Zugänge, Wege und Plätze sollten mit Bedacht und Geschmack gestaltet werden.
Größere Flächen wie Plätze oder Hof- und Garageneinfahrten können mit robusten Betonsteinelementen gestaltet werden. Eine große Gestaltungsfreiheit ergibt sich mit Pflastersteinen, Mauer- und Stufen-Elementen, Terrassenplatten sowie Palisaden.
Gestaltete Flächen steigern den Wohnwert
Ob moderne Architektur, rustikaler Landhaus-Stil oder mediterranes Flair – der Markt bietet verschiedenste Produktfamilien. Selbstverständlich sollten Eigentümer wie Verwalter und Vermieter auf Qualität achten. Langlebigkeit und Robustheit sind hier die Stichworte.
Wer etwas mehr Geld zur Verfügung hat, achtet zudem auf attraktive Pflanzenbeete, spendiert Mietern oder Wohneigentümern einen Springbrunnen oder sogar Gartenmöbel und ein Klettergerüst für Kinder.
Bei der Planung, Anschaffung und Umsetzung empfiehlt es sich eine Fachfirma für Grünflächen zu beauftragen. Die Elemente lassen sich von einen Garten- und Landschaftsbauer sicher und schnell verlegen. Und natürlich lassen verantwortungsvolle Vermieter und Verwalter die (neu-) gestalteten Außenflächen von einem professionellen Hausmeisterservice pflegen.
Ein Garten trägt zur Entspannung bei
Laut der Studie der Hochschule Geisenheim verbrachten Gartenbesitzer im Jahr 2020 im Durchschnitt 17 Stunden pro
Woche an der frischen Luft. Das sind acht Stunden mehr als bei Menschen ohne Garten. Der Außenbereich wird zum zweiten Wohnzimmer. Die Menschen pflanzen draußen im Garten Gemüse an, pflegen ihre Pflanzen, bauen Sandkästen oder mähen ihren Rasen. Die Kinder haben viel Platz zum Spielen und Entdecken.
(mit Material der Firma Kann)
weitere Meldungen zum Themenkomplex "Grundstück":
Fachartikel Grundstücksgrenze: Wie hoch darf die Hecke sein?
Überbau der Grenze eines Grundstücks
Lagerung von Schadstoffen auf Grundstück
Hohes Haftungsrisiko beim Trampolin im WEG-Garten
Gerichtsurteile zu Freizeitaktivitäten in Haus und Garten
"Schwarzbauten" auf Bäumen und im Garten