Tipps für die Vermietung einer Immobilie

Trotz angespanntem Wohnungsmarkt und steigenden Mieten, die Deutschen ziehen häufig um - Ob durch Jobwechsel, Studium oder Familienzuwachs. Begünstigt wird dies aktuell durch die neue Gesetzeslage zum Bestellerprinzip. Doch obwohl alle Zeichen günstig stehen, beklagen viele Vermieter zu lange Leerstände und damit verbundene Mietausfälle.

FOTO: MOOVIN
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Wie können also Leerstände und Mietausfälle vermieden werden? Die Immobilie muss möglichst optimal präsentiert, also vermarktet werden. Hier kommen einige Tipps aus der Praxis:

Glänzender Erstkontakt über ein Inserat

Als Visitenkarte von Vermieter und Immobilie ist das Inserat der klassische Erstkontakt zum potentiellen Mieter und sollte daher mit Liebe zum Detail glänzen. Vermeiden Sie Fachausdrücke und eine schwer verständliche Ausdrucksweise. Vermitteln Sie ein realistisches Bild der Immobilie und geben Sie umfassende Informationen. Angaben über Größe, Lage, Adresse, Mietpreis, Ausstattung und Zustand der Immobilien sind hier das Mindestmaß. Realistische Beschreibungen über die Umgebung, das Straßenbild, Zusammensetzung der Nachbarschaft und die Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz punkten zusätzlich.

Ansprechende und vor allem repräsentative Fotos sollten auf keinen Fall fehlen. Achten Sie bei Innenaufnahmen auf die Lichtverhältnisse in den Räume: Lichtdurchflutete Objekte wirken an sonnigen Tagen wesentlich einladender als an dunklen Wintertagen. Eine Investition in einen professionellen Fotografen könnte sich lohnen. Er erkennt die „Schokoladenseiten“ der Immobilie und kann diese abbilden.

Verabredung mit dem Mieter - Der erste und zweite Eindruck zählt

Die Auswahl eines neuen Mieters bereitet vielen Vermietern Bauchschmerzen. Die obligatorischen Selbstauskünfte über Schufa, Gehalt und Familienstand geben bereits ein erstes Bild ab. In einem persönlichen Gespräch oder einem weitergehenden Fragebogen sollte man weitere Auskünfte einholen, zum Beispiel über die Lebensweise des Interessenten. Doch hier ist Vorsicht geboten! Nur Fragen zur Mietsituation, zum Beispiel warum nach einer neuen Wohnung gesucht wird, über die Häufigkeit der Umzüge, zur aktuellen Arbeitsstelle oder finanziellen Einkünften sind rein rechtlich nach §242 BGB erlaubt und müssen vom Mieter wahrheitsgemäß beantwortet werden. Auskünfte zur Privatsphäre sind Tabu, zum Beispiel zur Familienplanung, mögliche Vorstrafen, Mitgliedschaft in Parteien oder sogar zum Rauchen.

Besichtigungen planen und sich Zeit für Mietinteressenten nehmen

Nehmen Sie sich für jeden einzelnen Interessenten etwa zehn Minuten Zeit, um alle Räumlichkeiten durchzugehen und noch offene Fragen zu klären. Massenbesichtigungen schrecken potentielle Mieter ab und sind meist uneffizient. Bereits innerhalb einer Stunde sind 5 bis 6 Besichtigungen realistisch. Als Zeitfenster unter der Woche eigenen sich besonders die frühen Abendstunden zwischen 17 Uhr und 19 Uhr oder am späten Samstagvormittag.

Klären Sie welche Informationen noch für eine vollständige Selbstauskunft fehlen. Gibt es zukünftige Entwicklungen an der Immobilie, die dringend geklärt werden müssen?

Extra-Tipps: Legen Sie die Termine unbedingt auf Zeiten, in denen sich die Wohnung, aber auch die Umgebung realistisch präsentieren, zum Beispiel wenn Cafés und Restaurants als Highlight angepriesen werden, sollten diese bei der Besichtigung auch geöffnet haben.

Nennen Sie einen Ansprechpartner an den sich ein Mieter wenden kann (Hausverwaltung, Hausmeister). Gibt es eine Website über die ein Mieter Informationen beziehen kann? Seien Sie in großen Städten, wie Berlin, München, Frankfurt a.M. und Hamburg, auf Fragen nach der Untervermietung vorbereitet.

Quelle: www.moovin.de

Die Einführung des Bestellerprinzips eröffnet neue Chancen der Vermietung. Einige innovative Plattformen, Möglichkeiten und Trends stellt die IVV vor:
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