Abschluss eines Mietvertrages

Widerrufsrecht des Mieters nicht unterschätzen!

Was haben der Online-Handel und der Abschluss eines Mietvertrages gemeinsam? Unter Umständen gilt auch Letzteres als Fernabsatzgeschäft.

Die Redaktion der Zeitschrift IVV erklärt juristische Fragen für Vermieter und Verwalter. BILD: PIXABAY/KALHH
Die Redaktion der Zeitschrift IVV erklärt juristische Fragen für Vermieter und Verwalter. BILD: PIXABAY/KALHH

Das Widerrufsrecht stellt für den Online-Handel einen wichtigen Prüfpunkt dar. Fernabsatzgeschäfte sind  danach innerhalb einer 14-tägigen Frist widerruflich – sofern eine ordentliche Widerrufsbelehrung erfolgt. Ist eine Belehrung nicht erfolgt, besteht das Widerrufsrecht über ein Jahr und 14 Tage.

Doch ist das Widerrufsrecht auch im Mietrecht relevant? Kommt drauf an!

Sollte man einem Mietvertrag oder weiteren Vereinbarungen eine Widerrufsbelehrung beifügen? Unbedingt! Aber: Das Widerrufsrecht ist nur für Personen relevant, die als Unternehmer Wohnungen vermieten.
Vermieten Sie eine Wohnung lediglich im Nebenerwerb, so handeln Sie als Verbraucher.

Wann ist das Widerrufsrecht anwendbar?

Nach § 312 Abs. 4 BGB kann ein Mietvertrag nicht widerrufen werden, wenn der Mieter die Wohnung zuvor besichtigt hat. Der Abschluss von Mietverträgen erscheint vom Widerrufsrecht befreit. Doch wie verhält es sich im Detail? Was ist, wenn mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben haben, aber nur eine diese besichtigte? Die Rechtslage ist unklar.

Ist der Mietvertrag abgeschlossen, erfolgen oftmals weitere Vereinbarungen (z.B. Mieterhöhung). Hier ist das Widerrufsrecht anwendbar. Eine Widerrufsbelehrung sollte erfolgen.

Wann besteht ein Widerrufsrecht?

Ein Widerrufsrecht kommt immer dann infrage, wenn ein Vertrag per Fernkommunikation abgeschlossen wurde (E-Mail, Fax, Brief, Telefon etc.). Darüber hinaus aber auch bei sogenannten Haustürgeschäften: Etwa dann, wenn ein Vertrag in der Wohnung des Mieters abgeschlossen wird.

Zwar führt das Widerrufsrecht ein Schattendasein. Eines wird jedoch deutlich. Viele Konstellationen sind denkbar, bei denen ein Widerrufsrecht eine für den Vermieter vorteilhafte Vereinbarung suspendieren
könnte. Deshalb: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig über das Recht zum Vertragswiderruf informieren!

Autor: Tim-Cedric Kühnau

Hinweis: Unsere Artikel und Tipps ersetzen keine anwaltliche Rechtsauskunft. Eine Anwaltssuche können Sie im Internet u.a. hier durchführen: Anwalt.de

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Musterdokument "Widerrufsbelehrung"
Musterdokument für Modernisierungsvereinbarungen
Musterdokument für Änderungsvereinbarung
 

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