Wohnungswirtschaft unterstützt Einführung des Gebäudeenergiegesetzes
Mit dem Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes sollen die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energiegesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengelegt werden. Damit werden die Weichen für die weitere energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes und für den Wohnungsneubau gestellt und gleichzeitig das Gebot des bezahlbaren Bauens und Wohnens berücksichtigt.
"Wir brauchen ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik"
Der GdW begrüßt insbesondere die Ansätze in dem Gesetzentwurf, wonach bei Neubau und energetischer Modernisierung von Gebäuden optional die Vermeidung von Treibhausgasen betrachtet werden kann. Damit schaffe die Politik die Grundlage dafür, mittelfristig auf eine Bewertung der CO2-Emissionen umzusteigen. Positiv sei außerdem, dass gemeinsame Nachweise für mehrere Gebäude in Wohnquartieren ermöglicht werden sollen. Das stärke den Quartiersgedanken. Zudem würden die Effekte von Photovoltaik-Anlagen und Biogasnutzung leichter in den Nachweisen angerechnet werden können.
"Man kann es drehen und wenden wie man will: Wir brauchen ein Umdenken in der Klimaschutzpolitik. Das Gebäudeenergiegesetz bietet dafür eine gute Grundlage, die innovativ weiterentwickelt werden muss. Für echte Quartierslösungen fehlen noch einheitliche und einfache steuerliche und energiewirtschaftsrechtliche Lösungen, damit dezentraler Strom tatsächlich in und auf den Gebäuden erzeugt und vor Ort genutzt werden kann. So könnte auch der Weg für nachhaltige Mobilitätslösungen geschaffen werden", teilte Axel Gedaschko, GdW-Präsident, mit.
Effizienzanforderungen nicht verschärfen
Eine klare Absage erteilte Gedaschko vereinzelten Forderungen nach einer weiteren Verschärfung der Effizienzanforderungen. Die dann notwendigen Investitionen stünden in keinerlei Verhältnis zur zusätzlichen Energieeinsparung. Leidtragende wären die Vermieter, die Mieter und der Klimaschutz – denn neben unverhältnismäßig steigenden Kosten würde am Ende auch noch die Sanierungsrate sinken. "Das kann sich der Staat beim besten Willen nicht leisten", so Gedaschko abschließend.
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