DDIV zur Wiedereinführung des Meisterbriefs

Sachkundenachweis versus Meisterbrief

Der Bundesrat forderte in der vergangenen Woche, in einigen Handwerksberufen die Pflicht zum Meisterbrief wieder einführen. Der DDIV - Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. hält die Forderung aber für die falsche Klientelpolitik. Für viele Millionen Wohnungseigentümer und Mieter in Deutschland wäre der Sachkundenachweis von weitaus größerer Relevanz, so der Verband.

Im Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler fehlt der Sachkundenachweis, bemängelt der DDIV. FOTO: ADOBESTOCK/PATHDOC
Im Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler fehlt der Sachkundenachweis, bemängelt der DDIV. FOTO: ADOBESTOCK/PATHDOC

„Die Meisterpflicht für Fliesenleger wieder einzuführen, während Immobilienverwalter weiterhin ohne tatsächlichen Nachweis ihrer Qualifikation tätig sein dürfen, ist eine falsche Klientelpolitik. Für die vielen Millionen Wohnungseigentümer und Mieter in Deutschland wäre der Sachkundenachweis von weitaus größerer Relevanz. An diese Bürger muss die Politik denken”, erläutert der DDIV-Geschäftsführer. Die Interessenvertreter engagiert sich seit Jahren für einen entsprechenden Nachweis der Qualifikation von Immobilienverwaltern.

Deutschlandweit gibt es neun Millionen Eigentumswohnungen, wovon fünf Millionen vermietet werden. Hinzukommen weitere neun Millionen vermietete Wohnungen in Gebäuden privater Eigentümer. Diese rund 18 Millionen Wohnungen werden zu einem großen Teil von Immobilienverwaltungen treuhänderisch verwaltet. Für die Eigentümer ist das Immobilieneigentum in vielen Fällen die einzige große Lebensanschaffung, Teil der Altersvorsorge und persönlicher Lebensmittelpunkt. Dieses Vermögen zu erhalten, zu modernisieren und an die Bedürfnisse der Bewohner anzupassen, ist Aufgabe von Immobilienverwalterinnen und -verwaltern.

Trotz enormer Verantwortung: keine wirksamen Zulassungsbeschränkung

Die Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode lediglich eine Weiterbildungspflicht im Umfang von 20 Stunden in drei Jahren beschlossen. Dadurch würden, laut DDIV, die erheblichen Defizite am Markt nicht behoben. Die Schäden, die Eigentümern, Mietern und auch der Branche selbst durch fehlerhafte Verwaltung entstehen, könnten mit mindestens 200 Millionen Euro jährlich beziffert werden, so Berechnungen des DDIV und des Deutschen Mieterbunds. Zusätzlich werden jedes Jahr knapp 240.000 Verfahren zur Wohnungsmiet- und -eigentumsfragen vor deutschen Gerichten verhandelt – das entspricht etwa einem Viertel aller Verfahren.

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