Schimmel in der Mietwohnung

Für Vermieter und Mieter gibt es einen Königsweg

38 Prozent der Bundesbürger geben an*, dass sie in den letzten fünf Jahren Schimmel in ihrer Wohnung hatten. Über die Ursachen von Schimmelpilz, insbesondere in Mietwohnungen, kommt es immer wieder zum Streit. Während Vermieter in falschem Lüften und Heizen die Ursache sehen, weisen Mieter diesen Vorwurf regelmäßig zurück und behaupten, dass bauliche Mängel für den Schimmel verantwortlich sind. Doch es gibt für Vermieter und Mieter einen Königsweg, um dem Dilemma zu entkommen.

Schimmel in der Mietwohnung? Statt vor Gericht zu streiten, sollten Vermieter und Mieter sich einigen über eine zügige Beseitigung. Denn: viele Schimmelpilze gelten als gesundheitsgefährdend. FOTO: ISOTEC GmbH
Schimmel in der Mietwohnung? Statt vor Gericht zu streiten, sollten Vermieter und Mieter sich einigen über eine zügige Beseitigung. Denn: viele Schimmelpilze gelten als gesundheitsgefährdend. FOTO: ISOTEC GmbH

* Umfrage des Kölner Meinungsforschungsinstituts "heute und morgen" im Auftrag des Sanierungsunternehmens Isotec.

Das Mietrecht kennt einschlägige Urteile. Oft kommt der Vermieter bei einem Rechtsstreit schlecht weg. Die Rechtsprechung verlangt vom Vermieter in den meisten Fällen den Nachweis, dass keinerlei Baumängel vorliegen.

Dilemma über Beweis eines Baumangels

In der gerichtlichen Praxis schlägt dann nämlich die Stunde der Sachverständigen. Nur, dass diese oft zu keinem eindeutigen Ergebnis kommen. Ist zum Beispiel ein Sachverständiger auf Schimmelpilzbegutachtung spezialisiert, stellt sich die Frage, ob er wirklich ausreichend Fachkenntnisse besitzt, um einen komplexen Baumangel bewerten zu können. Auch dies trägt dazu bei, dass im Prozess häufig kein eindeutiger Verursachungsbeitrag zugeordnet werden kann. Der Vermieter läuft so in ein prozessuales Dilemma hinein, weil er nicht eindeutig beweisen kann, dass kein Baumangel vorliegt.

Das richtige Lüftungs- und Heizverhalten

Aber, ganz egal wer den Schimmel verursacht hat: Schimmel hat in Räumen, in denen gewohnt, oder sogar gespielt und geschlafen wird, nichts zu suchen. Viele Schimmelpilze sind gefährlich für die Gesundheit der Bewohner. Vermieter und Mieter sollten sich deshalb möglichst verständigen und einigen, dass der Schimmel zügig aus den Räumen entfernt werden sollte.

Ein Gericht einzuschalten, sollte für Vermieter und Mieter nur das letzte Mittel sein. Denn es kann weder den Schimmel entfernen, noch die Wärmedämmung der Wohnung verbessern.

Durch richtiges Lüften und Heizen kann Schimmelbildung vorbegebeugt werden. In einem Haushalt werden durch Kochen, Duschen und Atmen täglich mehrere Liter Luftfeuchte eingebracht, die abgelüftet werden müssen. Geschieht dies nicht, kann es bei schlecht gedämmten Außenwänden zu Schimmelbefall kommen. Anzustreben ist eine Raumluftfeuchte von 50 Prozent und sie sollte 70 Prozent nicht überschreiten. Im Winter sei zudem ein kontinuierliches Heizen der Räume wichtig.

Wenn das Kind dann doch in den Brunnen gefallen sein sollte und eine Schimmelbeseitigung ansteht, empfiehlt sich eine fachgerechte Sanierung. Baustoffe wie die intelligente Klimaplatte aus Kalziumsilikat von z.B.Isotec wirken wärmedämmend, nehmen Feuchtigkeit auf, geben sie im Bedarfsfall wieder ab und verhindern einen erneuten Befall dauerhaft.

Quelle: ISOTEC GmbH

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IVV Musterdokumente: Merkblatt Heizen und Lüften  

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