RechtEck- Antwort auf juristische Frage in 2.000 Zeichen

Die Krux der fälligen Miete und Abmahnung

Oftmals heißt es im Mietvertrag: „Die Miete wird zum Ersten eines Monats fällig“ oder: „Die Miete muss bis zum dritten Werktag auf folgendes Konto eingehen.“ Beide Klauseln sind laut BGH (Urt. v. 05. 10. 2016 – Az. VIII ZR 222/15) unwirksam. Dennoch ist dies noch nicht in der Praxis angekommen, obwohl die Problematik bei einer Abmahnung wichtig werden kann.

Nicht alles, was im Mietvertrag verklausiliert ist, ist wirksam. BILD: ADOBESTOCK/M.SCHUPPICH
Nicht alles, was im Mietvertrag verklausiliert ist, ist wirksam. BILD: ADOBESTOCK/M.SCHUPPICH

Jedenfalls ist § 551 BGB nicht ganz eindeutig

Danach heißt es: „Die Miete (…) ist spätestens bis zum dritten Werktag der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten.“ Damit ist klar, dass eine Fälligkeitsvereinbarung zum Monatsbeginn unwirksam ist. Problematischer ist hingegen, wenn die Miete laut Vertrag am dritten Werktag eingehen soll. § 551 spricht an dieser Stelle von „entrichten“. Heißt das, dass die Miete zu diesem Zeitpunkt bei der Bank in Auftrag gegeben worden oder dem Vermieter zugegangen sein muss? Dies war lange Zeit umstritten. Der BGH hat jedoch deutlich gemacht, dass nicht der Eingang auf das Konto des Vermieters entscheidend ist.

Vielmehr ist ausreichend, wenn der Mieter bis zum dritten Werktag die Zahlung bei seiner Bank beauftragt hat.

Insofern sind Klauseln unwirksam, falls sie auf den Zahlungseingang am dritten Werktag rekurrieren.

Die Bedeutung der BGH-Entscheidung erscheint zunächst geringfügig. Zahlt der Mieter einen Tag später oder früher, wird dies in der Regel kein „Aufreger“ sein. Erfolgen die Zahlungen aber regelmäßig im erheblichen Maße verfristet, ist eine Abmahnung durch den Vermieter geboten, um bei erneutem Zahlungsverzug die fristlose Kündigung auszusprechen. Damit die Abmahnung jedoch wirksam ist (§ 139 BGB), ist es u.a. erforderlich, dass der genaue Fälligkeitszeitpunkt der Miete angegeben wird. Um sicher zu gehen, bietet es sich deshalb an, auf das Gesetz abzustellen.

Demnach müsste es in der Abmahnung u.a. richtigerweise heißen: „Die Miete ist bis zum dritten Werktag an den Vermieter zu entrichten.“

Autor: Tim-Cedric Kühnau

Das "RechtEck" ist eine neuer Service der Zeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten. Hier erklären wir kompakt und verständlich in ca. 2.000 Zeichen aktuelle Miet- oder WEG-Rechtsurteile.

► Suchen und Finden Sie weitere, aktuelle Mietrechtsurteile für Vermieter

► In jeder Printausgabe finden Sie relevante Miet- oder WEG-Rechtsurteile kommentiert. Die vierseitige Beilage RECHTkompakt ist für Abonnenten kostenlos.

► Noch kein Abonnent von IVV immobilien vermieten & verwalten? Hier können Sie drei Ausgaben kostenfrei testen!

 

Printer Friendly, PDF & Email
24.3.2025
Der Umgang mit Schmutz und Müll in Wohnanlagen, insbesondere mit der Mülltrennung und Abfallbeseitigung sorgt immer wieder für Streit zwischen Bewohnern und Vermietern oder Eigentümern. Dieser Artikel...
29.4.2024
Bundestag beschließt Solarpaket 1
Der Bundestag hat das Solarpaket 1 verabschiedet. Damit soll der Ausbau der Solarstromproduktion in Deutschland beschleunigt und der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Wohnungsunternehmen...
13.1.2025
Wohnungslosenbericht 2024
Die Bundesregierung hat den Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Im Vergleich zum ersten Bericht von 2022 ist die Zahl wohnungsloser Menschen deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem an einer...
11.3.2026
Freifinanzierter Wohnungsbau in Berlin
Der freifinanzierte Wohnungsneubau in Berlin hat sich von der Einkommensrealität der Stadt entkoppelt. Zwar stabilisieren sich die Fertigstellungszahlen, wirtschaftlich tragfähig ist Neubau jedoch nur...
30.9.2024
Streit mit Mietern vermeiden
Die Dauer der Heizperiode ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. In der Regel gilt die Zeit vom 01. Oktober bis 30. April als Heizperiode. Für Vermieter gilt in diesem Zeitraum eine Heizpflicht, das...
9.12.2024
Mietpreisbremse vor dem Aus?
Vor der Neuwahl des Bundestags wird die Mietpreisbremse definitiv nicht verlängert werden. Ob das Vorhaben in der neuen Regierung überhaupt durchgesetzt wird, ist fraglich. Denn die Kritik an der...