Versicherung muss auch Mieteinnahmen ersetzen

Wenn eine Wohngebäudeversicherung sich mit der Regulierung eines Leitungswasserschadens zu viel Zeit lässt, dann stehen dem Versicherungsnehmer Schadenersatzansprüche zu.

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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In einer vermieteten Wohnung war es zu einem größeren Leitungswasserschaden gekommen. Doch anstatt den Schaden vertragsgemäß zu regulieren, verzögerte die Versicherung dies pflichtwidrig. Der Eigentümer konnte deswegen das Objekt nicht sanieren, es blieb unbewohnbar und erbrachte keine Einnahmen. Er prozessierte gegen die Assekuranz.

Ein Zivilsenat gab der Klage teilweise statt. Die Versicherung musste etwa 13.000 Euro Schadenersatz leisten. Allerdings treffe den Wohnungseigentümer eine Mitschuld. Nach Abschluss der gerichtlichen Beweissicherung hätte er das Objekt in diesem Fall zunächst auf eigene Kosten sanieren müssen, um den Mietausfallschaden zu begrenzen. Das sei ihm zuzumuten gewesen.

OLG Nürnberg, Az.: 8 U 3174/20, Urteil vom 10.05.2021

  

  

Redaktion (allg.)

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