Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

BVI ist begeistert über die Einführung des Sachkundenachweises

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V. freut sich über die Einigung der großen Koalition auf die Einführung eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter. Der Verband ist davon überzeugt, dass der Nachweis  die produktive und konstruktive Zusammenarbeit von Immobilienverwaltern und Eigentümern fördern wird.

Bild: AdobeStock MQ-Illustrations
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Die Koalition aus CDU/CSU und SPD ist sich einig: Eigentümer haben künftig einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter. Diese Qualitätsmaßnahme ist die Erfüllung der jahrelang zentralen Forderung des BVI nach einem verpflichtenden Sachkundenachweis. Die Streitpunkte rund um das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) sind nun ausgeräumt.

Fortschritte beim Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Ein weiterer Diskussionspunkt – jener über die Kompetenzen des Verwalters – konnte geklärt werden. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Immobilienverwalters wurden konkretisiert. Der BVI e.V. sieht darin eine Stärkung der Position des Verwalters. In der langen und zähen Debatte um die Gesetzesreform ging es unter anderem um die Frage, ob es zu einer Aufwertung des Verwalters zu einer Art Manager der Wohnungseigentumsanlage kommen solle.

Erleichterung beim BVI e.V.

Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz kommen nun nicht nur der Sachkundenachweis, sondern auch Regelungen für den Einbau von Ladepunkten für E-Mobilität, für Hochgeschwindigkeitsinternet und nicht zuletzt für die digitale Eigentümerversammlung. „Gerade für die Immobilienverwaltung in Pandemie-Zeiten stellt das WEMoG eine große Erleichterung dar“, so BVI-Präsident Thomas Meier. „Mit dieser Einigung kann die Reform nun wahrscheinlich noch im November Inkrafttreten.“

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